Vor dem Jahreswechsel 2021/2022 noch Abgeltungssteuer sparen

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Zum 1. Januar 2022 werden die Freistellungsaufträge auf Depots und Bankkonten wieder auf Null gesetzt. Verluste der letzten Jahre werden automatisch ins Neue Jahr übertragen und die Arbeit für die Steuererklärung kann beginnen. Es wird Zeit, Bilanz zu ziehen, um festzustellen, wie erfolgreich das eigene Investieren war. Wir erinnern vor Jahresende noch schnell an einen “Steuertrick”, der allen Investoren zu Gute kommt und absolut legal ist, wie der Bundesfinanzhof geurteilt hat (Urteil vom 25.08.2009, AZ: IX R 60/07).

Sparerpauschbeträge und Verlusttöpfe nutzen

Jedem Steuerzahler stehen im Jahr 801 €, jedem Ehepaar 1602 € Sparerpauschbetrag zu, der meist über die Einrichtung eines Freistellungsauftrages direkt bei der Bank automatisch mit den erwirtschafteten Gewinnen verrechnet wird. Jeder Euro des über den Sparerpauschbetrag hinaus gehenden Gewinns muss schließlich mit Abgeltungsteuer von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag versteuert werden.

Buy & Hold-Anleger zahlen zu viele Steuern, wenn sie nicht handeln

Das Gesetz regelt, dass anfallende Verluste mittels Verlustverrechnungstopf ins nächste Jahr übertragen werden, um diese mit dann eventuell anfallenden Gewinnen zu verrechnen, und erst im Nachhinein den Sparerpauschbetrag zu beanspruchen. Was aber, wenn in diesem Jahr durch die Buy & Hold-Strategie lediglich Gewinne angefallen sind, während die Verluste nur rechnerisch bleiben und durch das Halten nicht realisiert werden? Dann stehen für dieses Fiskaljahr den Gewinnen keine Verluste zur Verrechnung gegenüber, selbst wenn es (Buchwert-) Verluste gab.

Wenn in einem gut gehenden Jahr viele Gewinne anfallen, können diese den Sparerfreibetrag leicht komplett ausschöpfen und natürlich auch darüber hinausgehen.

Diese Gewinne können mit evtl. anfallenden Verlusten im kommenden Jahr nicht mehr verrechnet werden – weil es lediglich einen Verlustverrechnungstopf gibt, aber keine Übernahme der Gewinne ins nächste Jahr. Langfristig orientierte Investoren haben aber womöglich auch noch einige Aktien in ihrem Depot, die bei einem Verkauf aktuell Verluste verursachen würden. Diese wären demnach auf die entstandenen Gewinne anrechenbar. Viele Investoren sind aber davon überzeugt, in die richtige Anlage investiert zu haben, und möchten diese eigentlich nicht verkaufen, sondern vielmehr langfristig halten.

Aktien verkaufen, Verlust einfahren, Aktie gleich danach wieder kaufen –> Gewinne steuerlich minimieren

Es ist aber rechtmäßig, wenn Anleger ihre Verluste in diesem Jahr durch den Verkauf der im Minus stehenden Aktien realisieren. Die entsprechenden Aktien können Sie direkt am gleichen Tag oder auch unmittelbar nach dem Verkauf wieder kaufen, um sie weiter im Portfolio zu haben. Dabei entstehen im Vergleich zur Steuerersparnis nur geringe Transaktionskosten und eine kleine Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis. Es werden aber alle nun tatsächlich realisierten Verluste mit den sonst abgeltungssteuerpflichtigen Gewinnen verrechnet, und der Anleger spart Abgeltungssteuer.

Hinweis: wir empfehlen eine Frist von mindestens einem Tag zwischen Kauf und Verkauf einzuhalten.

abgeltungssteuer sparen

Schlaue Anleger wissen: am Jahresende sollten Gewinne und Verluste nach Möglichkeit ausgeglichen werden. So lässt sich Abgeltungssteuer sparen

 

Gewinne realisieren um Pauschbeträge auszuschöpfen

Übrigens, auch wenn Sie erst am Anfang Ihrer Erfahrung mit der Geldanlage stehen und den Sparerfreibetrag noch nicht ausschöpfen, lässt sich Abgeltungssteuer sparen. Wenn Sie den Pauschbetrag jetzt nicht ausschöpfen, wird er für immer verloren sein. Wenn noch ein paar Aktien mit noch nicht realisierten Gewinnen im Portfolio liegen, ist es möglich, diese einfach zu verkaufen, die Gewinne zu realisieren und direkt danach dieselben Aktien wieder einzukaufen. Damit wird der Freibetrag ausgeschöpft, es fallen lediglich die Transaktionsgebühren an und dem Staat ist nichts geschenkt.

Disclaimer: Die steuerliche Behandlung ist von den individuellen Verhältnissen des Anlegers abhängig. Dieser Artikel erbringt keine Beratung in rechtlicher und/oder steuerlicher Hinsicht.

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