Jahresendspurt 2023: Die Checkliste für Ihre Finanzen

Alle Jahre wieder kommt das Jahresende schneller als man denkt. Da nun schon die Weihnachtsvorbereitungen beginnen und weniger Zeit bleibt, sollten Verbraucher möglichst schnell noch an ihre privaten Finanzen denken und alle Sparchancen nutzen, die sich 2023 noch sichern lassen. Dazu haben wir die „Checkliste Finanzen“ erstellt.

Freistellungsaufträge

Je nach Bank lassen sich bis Mitte oder Ende Dezember noch Freistellungsaufträge (seit diesem Jahr: 1.000 Euro für Alleinstehende, 2.000 Euro für Verheiratete) für das laufende Jahr erteilen oder ändern. Mit einer Änderung kann noch der Abgeltungssteuer-Abzug für Zinsen verhindert werden, die zum Jahresende gutgeschrieben werden. Nützlich kann das für Bankkunden sein, die bislang bei der einen Bank einen zu hohen Betrag freigestellt haben, bei der anderen Bank einen zu geringen.

Wer es nicht mehr schafft: Zu viel gezahlte Steuern lassen sich über die Steuererklärung zurückholen.

Verlust-Bescheinigung

Bis zum 15. Dezember 2022 können Sparer und Anleger bei ihrer Bank eine Verlustbescheinigung beantragen. Diese ist notwendig, wenn die Verluste mit Erträgen bei anderen Banken über die Einkommensteuererklärung verrechnet werden sollen. Der Grund für den Stichtag: Bleibt innerhalb der Bank nach Verrechnung von Gewinnen und Verlusten ein Verlust am Jahresende bestehen, muss die Bank diesen in das nächste Kalenderjahr übertragen.

Nur realisierte Verluste zählen dabei, etwa durch den Verkauf einer schlecht laufenden Aktie. Wer einen Verlust geltend machen will, die Aktie aber eigentlich behalten möchte, kann sie verkaufen und kurz danach zurückkaufen. Das ist laut einem Urteil des Bundesfinanzhofes legal (Urteil vom 25.08.2009 – IX R 60/07).

Handwerker bezahlen

Bis zu 1.200 Euro gibt der Fiskus jährlich für ordentlich abgerechnete Handwerker-Arbeiten dazu. Dabei kann es sich auch um Neubauten handeln (Bundesfinanzhof, Az: VI R 61/10). Ein Vor- oder Rücktrag in ein anderes Jahr ist aber nicht möglich (Bundesfinanzhof, Az: VI R 44/08). Um den Steuervorteil zu optimieren, sollten größere Arbeiten wie eine Sanierung daher über zwei Jahre verteilt werden – einen Teil bezahlt der Kunde in diesem Jahr, den Rest im nächsten Jahr. Insgesamt könnten dann bis zu 2.400 Euro vom Staat als Zuschuss fließen.

Die Rechnung muss die absetzbaren Anfahrts- und Arbeitskosten von den Materialkosten trennen. Für haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Gärtner, Pfleger, Haushaltshilfen, Schneeräumdienst) gilt die steuerliche Regelung analog wie bei Handwerkern. Allerdings können hier 20 Prozent von insgesamt maximal 20.000 Euro abgezogen werden – also bis zu 4.000 Euro.

Kredit-Sondertilgung

Immobilienfinanzierer, die für ihr Darlehen eine jährliche Sondertilgung vereinbart haben, sollten dieses Recht nach Möglichkeit bis Jahresende nutzen, etwa indem das in vielen Fällen gerade ausgezahlte Weihnachtsgeld dafür verwendet wird. Der Grund: Trotz mittlerweile höherer Sparzinsen ist der zu zahlende Kreditzins meist höher als der mögliche Zinsertrag für Geldanlagen.

Werbungskosten

Für jeden Arbeitnehmer gibt es die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro im Jahr 2023 für Arbeitsmittel. Diese Pauschale mindert das zu versteuernde Einkommen unabhängig davon, ob das Geld tatsächlich ausgegeben wurde oder nicht. Auch Ausgaben von mehr als 1.230 Euro können beim Finanzamt geltend gemacht, müssen dann allerdings belegt werden.

Wer als Arbeitnehmer in diesem Jahr schon Ausgaben nahe an der Pauschale hatte, sollte überlegen, etwa den Kauf eines neuen Laptops für den Job noch auf dieses Jahr vorzuziehen. Eine Fortbildung im nächsten Jahr kann ebenfalls für 2023 steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Rechnung noch in diesem Jahr beglichen wird.

Kfz-Versicherung

Der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter kann mehrere Hundert Euro Ersparnis bringen. Faustregel: Je jünger der Fahrer, desto eher lohnt sich ein Wechsel, denn in jungen Jahren ist der „Schadenfreiheitsrabatt“ noch gering. Umso mehr machen sich Tarifunterschiede bemerkbar. Die Kündigung bei der alten KFZ-Versicherung musste bei den meisten Gesellschaften bis zum 30. November erfolgen.

Aber es gibt eine zweite Chance: Wer den Termin verpasst hat, sollte auf die Prämienrechnung für das nächste Jahr achten: Wurde die Prämie erhöht, besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Riester-Zulagen sichern

Riester-Sparer sollten klarstellen, dass ihre Einzahlungen in diesem Jahr ausreichen, um die staatliche Zulage und gegebenenfalls die Kinderzulagen zu erhalten. Die volle Förderung gibt es nur, wenn mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt wurden, und zwar  inklusive der staatlichen Zulagen). Nachzahlungen sind noch bis zum Jahresende möglich.

Arbeitnehmer-Sparzulage

Die Arbeitnehmer-Sparzulage bei vermögenswirksamen Leistungen kann vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Für die Anträge auf Wohnungsbauprämie und auf Riester-Zulage beträgt die Frist nur zwei Jahren.

Zahnarzt-Zuschuss

Mitglieder gesetzlichen Krankenkassen sollten die jährliche Routineuntersuchung beim Zahnarzt noch hinter sich bringen, falls sie einen Termin bekommen. Die Krankenkassen belohnen das mit höheren Zuschüssen beim Zahnersatz. Nach fünf Jahren regelmäßiger Routineuntersuchungen beträgt der Bonus 20 Prozent (60 statt 50 Prozent Erstattung), nach zehn Jahren 30 Prozent (65 statt 50 Prozent Erstattung).

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