Die Berechnung von Handelsgewinnen ist nicht ohne Tücken. Seit Version 3.9 unterstützt Rentablo die zwei weit verbreiteten Gewinnberechnungs-Methoden „fifo“ und „Mittelwerte“.

Warum gibt es überhaupt verschiedene Methoden, um Gewinne zu berechnen? Hintergrund ist in erster Linie die deutsche Steuergesetzgebung. Bis 2009 konnten Wertpapiere nach einem Jahr Haltezeit steuerfrei verkauft werden. Ab 2009 gilt für alle Handelsgewinne ein einheitlicher Steuersatz von 25%. Vor 2009 war es daher sehr wichtig bei einem Verkauf zwischen „alten“ und „neuen“ Wertpapieren zu unterscheiden. Heute ist dies im Prinzip egal, es sei denn man hat noch vor 2009 erworbene Wertpapiere im Depot.

Was bedeutet fifo und Mittelwert

Um „alte“ und „neue“ Wertpapiere zu unterscheiden wurde die fifo (first-in-first-out) Berechnungsmethode eingeführt. Dies bedeutet, dass immer das älteste Wertpapier zuerst verkauft wird. Bei Teilverkäufen hat dies direkte Auswirkungen auf die ausgewiesenen Gewinne; da für die Gewinnberechnung nur die älteren Wertpapiere herangezogen werden. Die Nachteile hierbei sind, dass i.d.R. höhere Steuern anfallen da ältere Wertpapiere meist günstiger eingekauft wurden. Die ausgewiesenen Gewinne sind ebenfalls verzerrt, da die Unterscheidung in „alte“ und „neue“ Wertpapiere künstlich ist und nicht die tatsächliche Depotzusammensetzung widerspiegelt.

Im Gegensatz hierzu rechnet die Mittelwert-Methode mit durchschnittlichen Kaufpreisen; da man ein Wertpapier ja nicht vom anderen unterscheiden kann. Bei Teilverkäufen wird immer der Durchschnittspreis für die Gewinnberechnung zugrunde gelegt. Dies spiegelt eher die tatsächlich erzielten Gewinne wider.

Generell gilt, dass sich Unterschiede zwischen beiden Methoden nur bei Teilverkäufen ergeben. Wurden alle Papiere verkauft, so sind die ausgewiesenen Gewinne in beiden Fällen identisch.

Was ist die Rentablo Standard-Methode?

Aus historischen Gründen rechnen fast alle Banken nach dem fifo Prinzip. Um eine gute Übereinstimmung mit den von der Bank gelieferten Werten zu erhalten ist auch in Rentablo die Standard-Methode fifo. Unter Einstellungen könnt ihr die Berechnungsmethode jederzeit ändern. Für alle Nutzer, die den automatischen Depot- und Kontenimport verwenden, empfehlen wir jedoch, die Standard-Einstellung „fifo“ zu belassen. Dies garantiert eine akkurate Übereinstimmung mit den von der Bank berechneten Werten.

Was ändert sich?

Vor Version 3.9 wurden Gewinne anhand von Mittelwerten berechnet, die Voreinstellung hierzu wurde auf fifo geändert. Hierdurch könne sich ausgewiesene Gewinne ggf. ändern.

Ebenfalls angepasst wurde die Ausweisung der angefallenen Ordergebühren. Diese werden nun erst ausgewiesen, wenn tatsächlich ein Verkauf stattfindet. Bei Teilverkäufen werden die Gebühren anteilig ausgewiesen. Hierbei wird ebenfalls nach fifo oder Mittelwerten gerechnet.

Rechenbeispiel

Das Beispiel verdeutlicht die Unterschiede der beiden Gewinnberechnungs-Methoden.

Gewinnberechungs-Beispiel fifo vs. Mittelwerte

 

Photo by flickr-user Ken Teegardin under CC-License.

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0 Kommentare

  1. Hallo, schöne Funktion. Bedeutet das, dass ihr eventuell auch perspektivisch so etwas wie eine Steueraufstellung bzw. Aufstellung für das Finanzamt leisten könntet? Broker, wie z.B. degiro führen ja keine Steuern ab. Das muss man alles selbst machen. Eventuell könnte rentablo hier eine gute Unterstützung sein.

    1. Ja, theoretisch könnten wir dies umsetzen. Da wir (im Gegensatz zur Bank) keine 100%-ige Korrektheit der Daten garantieren können wäre dies natürlich ein Feature ohne Gewähr. Lass uns doch bitte wissen, wie du dir so eine Aufstellung vorstellen würdest. Dann können wir eine Steuer-Aufstellung in unsere Roadmap aufnehmen.

      1. Bitte auch die Zinsen von Sparplänen/Tagesgeld und die Dividenen von Genoanteilen u.dgl in der Übersicht berücksichtigen. Bisher finde ich keine Auswertung der Zinsen von Sparplänen/Tagesgeld.

  2. Super! Es mir klar, dass das nur ein unverbindlicher Service sein kann. Wahrscheinlich wäre es sinnvoll eine Aufstellung über Dividenden- und Käufe- und Verkäufe zu erstellen. Bei den Dividenden müsste man noch zwischen ausländischen Dividenden und deren Absetzbarkeit unterscheiden. Bei Käufen und Verkäufen ist die Differenz zwischen Kauf- und Verkauf wichtig, also Gewinn und Verlust.

    PS: Wollt ihr im Blog noch die Funktion einbauen, dass man über Antworten benachrichtigt werden kann?

  3. Vielen Dank für den Beitrag, auch wenn er schon etwas älter ist. Ich würde dem gerne noch etwas hinzufügen, da es im Artikel nicht ganz so deutlich herausgestellt wurde: Die FIFO Methode ist für deutsche Privatanleger die einzig richtige, und einzig erlaubte Methode. Dies ist in §20 Abs 4 Satz 7 EStG festgelegt.
    Die Durchschnittsmethode kann (bzw. muss, da bin ich mir nicht ganz sicher) angewendet werden, wenn man Wertpapiere in einer Kapitalgesellschaft hält (Startpunkt hierfür wäre § 20 Abs 8 EStG, plus diverse Gerichtsurteile).

    1. > Die Durchschnittsmethode kann (bzw. muss, da bin ich mir nicht ganz sicher) angewendet werden, wenn man Wertpapiere in einer Kapitalgesellschaft hält (Startpunkt hierfür wäre § 20 Abs 8 EStG, plus diverse Gerichtsurteile).

      Wenn es Wahrlrecht wäre, was wäre dann einfacher für Kapitalgesellschaften in der Administration?

      Pro FIFO:
      – Man spart sich eine Anlagenbuchführung (je nach UN-Größe) und kann die Werte vom Broker direkt in die Fibu übernehmen, idealerwerweise ein Broker, der die Kapitalertragssteuer nicht direkt abführt (da Unternehmen)

      Pro Mittelwert:
      – Man müsste dann eine Anlagebuchführung führen und kann auch dann sauber nach Handelsrecht für die Handelsbilanz gefallene Werte abschreiben (Abschreibungsverpflichtung wenn 20%/10% runter nach 6/12 Monaten)

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