Noch 2023 Abgeltungsteuer sparen: Aktien mit Verlust verkaufen – und wieder kaufen

Zum 1. Januar 2024 werden die Freistellungsaufträge auf Depots und Bankkonten wieder auf Null gesetzt. Verluste der letzten Jahre werden automatisch ins neue Jahr übertragen und die Arbeit für die Steuererklärung kann beginnen. Deshalb ist es nun Zeit, Bilanz zu ziehen, um festzustellen, wie erfolgreich das eigene Investieren war. Wir erinnern vor Jahresende noch schnell an einen “Steuertrick”, der allen Investoren zu Gute kommt und absolut legal ist, wie der Bundesfinanzhof geurteilt hat (Urteil vom 25.08.2009, AZ: IX R 60/07).

Jedem Steuerzahler stehen derzeit im Jahr 1.000 €, jedem Ehepaar 2.000 € Sparerpauschbetrag zu, der meist über die Einrichtung eines Freistellungsauftrages direkt bei der Bank automatisch mit den erwirtschafteten Gewinnen verrechnet wird. Jeder Euro des über den Sparerpauschbetrag hinaus gehenden Gewinns muss schließlich mit Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag versteuert werden.

Buy & Hold-Anleger zahlen zu viele Steuern, wenn sie nicht handeln

Das Gesetz regelt, dass anfallende Verluste mittels Verlustverrechnungstopf ins nächste Jahr übertragen werden, um diese mit dann eventuell anfallenden Gewinnen zu verrechnen, und erst im Nachhinein den Sparerpauschbetrag zu beanspruchen. Was aber, wenn in diesem Jahr durch die Buy & Hold-Strategie lediglich Gewinne angefallen sind, während die Verluste nur rechnerisch bleiben und durch das Halten nicht realisiert werden? Dann stehen für dieses Fiskaljahr den Gewinnen keine Verluste zur Verrechnung gegenüber, selbst wenn es (Buchwert-) Verluste gab.

Diese Gewinne können mit evtl. anfallenden Verlusten im kommenden Jahr nicht mehr verrechnet werden – weil es lediglich einen Verlustverrechnungstopf gibt, aber keine Übernahme der Gewinne ins nächste Jahr. Langfristig orientierte Investoren haben aber womöglich auch noch einige Aktien in ihrem Depot, die bei einem Verkauf aktuell Verluste verursachen würden. Diese wären demnach auf die entstandenen Gewinne anrechenbar.  Viele Investoren sind aber davon überzeugt, in die richtige Anlage investiert zu haben, und möchten diese eigentlich nicht verkaufen, sondern vielmehr langfristig halten.

Schlaue Anleger wissen: am Jahresende sollten Gewinne und Verluste nach Möglichkeit ausgeglichen werden. So lässt sich Abgeltungssteuer sparen
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Aktien verkaufen, Verlust einfahren, Aktie gleich danach wieder kaufen: Gewinne steuerlich minimieren

Es ist aber rechtmäßig, wenn Anleger ihre Verluste in diesem Jahr durch den Verkauf der im Minus stehenden Aktien realisieren. Die entsprechenden Aktien können Sie direkt am gleichen Tag oder auch unmittelbar nach dem Verkauf wieder kaufen, um sie weiter im Portfolio zu haben. Dabei entstehen im Vergleich zur Steuerersparnis nur geringe Transaktionskosten und eine kleine Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis. Es werden aber alle nun tatsächlich realisierten Verluste mit den sonst abgeltungssteuerpflichtigen Gewinnen verrechnet, und der Anleger spart Abgeltungssteuer.

Wir empfehlen eine Frist von mindestens einem Tag zwischen Kauf und Verkauf einzuhalten.

Gewinne realisieren um Pauschbeträge auszuschöpfen

Übrigens, auch wenn Sie erst am Anfang Ihrer Erfahrung mit der Geldanlage stehen und den Sparerfreibetrag noch nicht ausschöpfen, lässt sich Abgeltungssteuer sparen. Wenn Sie den Pauschbetrag jetzt nicht ausschöpfen, wird er für immer verloren sein. Wenn noch ein paar Aktien mit noch nicht realisierten Gewinnen im Portfolio liegen, ist es möglich, diese einfach zu verkaufen, die Gewinne zu realisieren und direkt danach dieselben Aktien wieder einzukaufen. Damit wird der Freibetrag ausgeschöpft, es fallen lediglich die Transaktionsgebühren an und dem Staat ist nichts geschenkt.

Hinweis: Dieser Artikel erbringt keine Beratung in rechtlicher und/oder steuerlicher Hinsicht. Die steuerliche Behandlung ist von den individuellen Verhältnissen des Anlegers abhängig. Kommentare beziehen sich möglicherweise auf ältere Versionen des Artikels.

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35 Gedanken zu „Noch 2023 Abgeltungsteuer sparen: Aktien mit Verlust verkaufen – und wieder kaufen

  1. Beate Antworten

    Hallo,
    Ich habe 2024 bereits 300€ Kapitalertragssteuer für Aktiengewinne gezahlt. Nun habe ich eine Aktie mit 100€ Verlust verkauft. Kann mir bitte jemand erklären warum diese 100€ nicht komplett im Depot wieder gutgeschrieben werden sondern nur eine Steueroptimierung in Höhe der Kapitalertragssteuer, die man für 100 € Gewinn zahlen müsste?

  2. Torsten L. Antworten

    Wenn sich alles entwickelt, wie gehofft, wird damit die Steuer ins nächste Jahr (u.s.w.) verschoben.

  3. Tom Antworten

    Hallo zusammen, wenn man den Sparerpauschbetrag fast schon komplett ausgeschöpft hat und dann zunächst die Aktien mit den Verlusten verkauft, müsste es doch den Freistellungsauftrag um den Betrag des Verlustes zurücksetzen. So dass man im Anschluss nochmal Gewinne in Höhe dieses Betrages steuerfrei realisieren kann. Oder habe ich einen Denkfehler?

  4. egal Antworten

    Hallo Zusammen,

    der 1. Tipp (Freistellungsauftrag jedes Jahr komplett ausnutzen) macht Sinn.
    der 2. Tipp macht nur begrenzt Sinn:

    Beispiel: Ich habe im Depot 2 Aktien
    1. Jahr:
    Aktie 1 startet bei 100 Euro und ist am Jahresende bei 50 Euro. Also -50 Euro
    Aktie 2 startet bei 100 Euro und ist am Jahresende bei 200 Euro. Also +100 Euro
    Wenn ich beide verkaufe und direkt wieder kaufe, muss ich +50 Euro versteuern.
    2. Jahr:
    Aktie 1 startet bei 50 Euro und ist am Jahresende bei 100 Euro. Also +50 Euro
    Aktie 2 startet bei 200 Euro und ist am Jahresende bei 300 Euro. Also +100 Euro
    Wenn ich beide verkaufe muss ich +150 Euro versteuern.

    Wenn ich die Aktien nach dem 1. Jahr nicht verkauft hätte, würde die Rechnung folgendermaßen aussehen:
    Aktie 1 startet bei 100 Euro und ist am Ende von Jahr 2 bei 100 Euro. Also +-0 Euro
    Aktie 2 startet bei 100 Euro und ist am Ende von Jahr 2 bei 300 Euro. Also +200 Euro
    Beim Verkauf muss ich nun +200 Euro versteuern, also den gleichen Betrag wie im Jahr 1 + Jahr 2

    Der insgesamt zu versteuernde Gewinn ist also bei beiden Varianten gleich. Hier könnte sich lediglich auch die Ausnutzung des Freistellungsauftrages günstig auswirken (also im 1. Jahr +50 Euro Steuerfrei und im 2. Jahr +150 Euro steuerfrei). Je nachdem wie viel Freistellungsauftrag noch übrig ist, könnte man im 1. Jahr aber auch nur die Aktie 2 verkaufen (+100 Euro Gewinn) und dann im 2. Jahr nochmal Aktie 2 (wieder +100 Euro).

    • auchegal Antworten

      Wenn Aktie 1 im Jahr 2 pleite geht, dann ist die Variante 1 doch günstiger, denn die Steuer liegt dann nur 150 EUR.

    • micha Antworten

      hallo,naja stimmt so nicht.
      angenommen ich habe im jahr 5000 € gewinn und darauf gerundet 1500 € kst gezahlt da der freistellungsauftrag ausgeschöpft war und habe noch eine kröte im depot die 5000 € in den miesen ist.warte ich bis januar mit dem verkauf habe ich 5000 minus realisiert.verkaufe ich am 30.12. bekomme ich die gezahlten 1500 kst erstattet,also nur 3500 € verlust daher sinnvoll! natürlich kann ich die kröte dann gleich wieder kaufen wenn ich von überzeugt bin obs gut ist muss dann jeder selber wissen…denn steigt kröte wieder hab ich ja zumindest im januar wieder 801 € freibetrag…
      gruss

  5. manni Antworten

    Hi,
    muss man sich vom Broker (wo man Aktien hält) diese Verlustbescheinigung schicken lassen und diese zum Vermögensverwalter (DWS) leiten, wenn man Fonds bei DWS mit 4 stelliger Kapitalertragsteuer verkauft.

    Fonds dürfen ja mit Aktien verrechnet werden, oder?

    Muss man dafür extra diese Verlustbescheinigung vom Broker an DWS schicken (oder andersrum)?
    oder wird es dann automatisch beim Lohnsteuerjahresausgleich verrechnet, wenn?

    Dieser Betrag wird aber dann nur “virtuell” für die Steuer(last etc) gutgeschrieben oder wird er von einem der beiden Beteiligten gutgeschrieben/ausbezahlt?

    sorry wenn sich etwas wiederholt und ich es überlesen habe bzw nochmal Nachfrage

  6. Günter Antworten

    Hey, daß trifft doch genau in deinem Fall zu. Wie sagt man so schön, so lange es gut geht aber wehe der Fiskus kommt dahinter. 🤔🤔
    Bei einem Wash-Sale, auch bekannt als „In-sich-Geschäft“, steht die gleiche Person sowohl auf der Kauf- als auch der Verkaufsseite der Transaktion. Es kommt bei dem Wertpapiergeschäft zu keinem Wechsel des wirtschaftlichen Eigentümers.
    Gruß Günter

    • Andreas Antworten

      Es ist sicher kein Wash-Sale, wenn man seine Position direkt an der Börse verkauft. Und dann etwas später wieder die gleiche Anzahl wieder kauft. Man weiß ja in dem Fall nicht wer Käufer bzw. Verkäufer ist.
      Ausserdem kann man ja in so einem Fall nicht wissen, wie sich die Kurse verhalten. Wenn man pech hat, kann nach dem Verkauf auch der Kurs schon extrem gestiegen sein.
      Anders kann es ggf. sein, wenn man in dem Markt schon eine entsprechende Kauforder plaziert hat und in diese hineinverkauft. Dazu benötigt man aber schon “marktbeinflussende” Ordergrößen.

  7. Max Mustermann Antworten

    Genaugenommen verlagert man doch nur Gewinne u damit Steuern in die Zukunft.
    Im konkreten Fall kauft man die Aktie zu einem geringeren Preis als ursprünglich, damit fallen bei einem späteren Verkauf höhere Gewinne u damit Steuern an. Verloren sind die Transaktionsgebühren. Die Gesamtsteuersumme wird nicht geringer.
    Es gibt eben auch kein Perpetuum Mobile beim Steuern sparen.

  8. Andreas Antworten

    Hallo
    es heißt im Text, wenn ich eine Aktie mit Verlust verkaufe, werden aber alle nun tatsächlich realisierten Verluste mit meinen sonst abgeltungssteuerpflichtigen Gewinnen verrechnet. Ich realisiere jedoch zu dem Zeitpunkt überhaupt keinen Gewinn, oder verstehe ich da etwas falsch?

    Ich verkaufe eine Aktie mit Verlust, muss daher keine Steuern abführen und kann (abzüglich der Gebühren) die Aktie wieder zurückkaufen. Am Freibetrag ändert dies doch im Moment gar nichts. Falls der noch 801€ beträgt, bleibt er da wo er ist (und verfällt nach wie vor zum Jahreswechsel).

    Falls ich eine Aktie mit Gewinn verkaufe, greift der Freibetrag und ich muss auf den realisierten Gewinn keine Steuern zahlen. Nun kaufe ich die Aktie wieder zurück. Da ich keine Steuern abführen musste, kann ich dies auch wieder ungefähr für denselben Betrag tun. Was habe ich gewonnen? Nichts! Ich habe zwar den Freibetrag genutzt, aber er brachte mir rein gar nichts. Ich hätte auch alles so belassen können – ohne Verkauf/Kauf.

    Wo ist mein Denkfehler? 😉

    • Wolfram Stacklies Antworten

      Lieber Andreas,

      dies gilt natürlich nur in Verbindung mit zuvor erzielten Gewinnen. Angenommen Sie haben einen Freibetrag von 1.000 EUR und bisher 2.000 EUR Handelsgewinne erzielt. Dann sind 1.000 EUR nicht durch den Freibetrag abgedeckt. Die hierfür gezahlten Steuern können Sie zurückerhalten, wenn Sie nun noch vor Jahresende 1.000 EUR Verluste realisieren.

      • Andreas Antworten

        Hallo Wolfram,

        vielen Dank für Ihre ausführlichen Erläuterungen – und das an einem Feiertag 🙂

        ich weiß zwar nicht, ob ich Ihre Begründung exakt richtig verstanden habe, aber ich glaube ich habe es nun, nach weiterer Beschäftigung mit dem Thema, trotzdem kapiert, denke ich.

        Meiner Meinung nach macht das Ganze Sinn für Gewinne, die ich in ferner Zukunft realisieren möchte. Wenn ich eine Aktie über Jahre halte und sie nach 10 Jahren mit Gewinn veräußere, so habe ich im Verkaufsjahr nur den Jahresfreibetrag zur Senkung der Steuerlast zur Verfügung. Wenn ich die Jahre zuvor jedoch einmal im Jahr Verkaufe und wieder einkaufe, realisiere ich (aus Steuersicht betrachtet) zuvor schon Teile des Gewinns, was die Steuern am Schluss reduziert. Falls das richtig ist, ist der Groschen endlich gefallen 😉

  9. Thomas Antworten

    Hi,

    ich verstehe es nicht ganz und will mal ein einfaches Beispiel machen.

    Mal angenommen ich habe dieses Jahr begonnen in ETFs zu investieren.
    In den letzten zehn Monaten habe ich monatlich einen ETF bespart.

    Dieser hat 100 Euro gekostet. In meinem Depot befinden sich also Anteile in Höhe von 1000€, zuzüglich Performance von 100€= 1100 Euro.

    Wie berechne ich, wieviele Anteile ich verkaufen muss um meinen Freistellungsauftrag in Anspruch zu nehmen?

    • André Rabenstein Antworten

      Hallo Thomas, in Deinem Beispiel meinst Du wahrscheinlich den Freibetrag von 801 € je Person. In diesem Fall würdest Du bei einem Verkauf aller Anteile ja “nur” 100 € Gewinn realisieren und damit unterhalb des Freibetrages (801 €) bleiben. Dein Gewinn wäre damit steuerfrei. Wenn Du die Vorabbesteuerung meinen solltest, hilft Dir vielleicht dieser Artikel weiter: https://blog.rentablo.de/steuern-vorabpauschale-fuer-investmentfonds/
      Wir sind keine Steuerberater und dürfen uns zu steuerlichen Themen leider nicht detailliert äußern. Beste Grüße, André von rentablo.de

  10. Mouquai Antworten

    Hallo Florian,

    danke für den tollen Beitrag.

    Die Rechnung ergibt aber nur Sinn wenn die gleiche Aktie (und damit auch viel höhere Stückzahlen) wieder gekauft wird. Richtig ?

    Danke dir

  11. mouquai Antworten

    Hallo zusammen,

    danke für den Beitrag. Also bei mit im Depot bekomme ich immer genau und auch nur ca. 25% vom Verlust zurück aber nie alles. Damit würde die Strategie doch nicht funktionieren.

    Läuft bei mir was falsch? 🙁

    Gruß mouquai

  12. Marco Antworten

    Hallo!
    Müssen die Aktien verkauft werden um den Freibetrag auszunutzen oder kann man sie auch über den Jahreswechsel halten und den Kursgewinn bis dahin in den Freibetrag mit einziehen?

  13. Geri Antworten

    Hat diese strategie nichts mit wash sales zu tun bzw marktmanipulation? Wash sales sind was ich gelesen habe das du als verkäufer und käufer gleichzeitig auftrittst..wie das geht keine ahnung.aber bist du dir sicher mit dem verkauf von minuspositionen und sofortiger rückkauf der selben position das es legal ist?lg

    • Alex Antworten

      Du verwechselst da etwas.
      Er tritt mitnichten als Käufer und Verkäufer gleichzeitig auf (= gleiche Person), sondern er verkauft Aktien an irgendjemanden und kauft sie von irgendjemandem.
      “Gleichzeitig” ist das auch nur gefühlt, tatsächlich liegen da gerade bei häufig gehandelten Papieren unter Umständen viele tausend Trades von Dritten dazwischen.

      • Alex Antworten

        Nachtrag, da habe ich etwas verwechselt: ich habe Wash Trade gelesen (was Du auch beschrieben hattest, da Käufer und Verkäufer gleich). Aber wie das jetzt bei Wash Sales ist? Keine Ahnung, ich finde dazu aber irgendwie in Bezug auf Deutschland nicht viel.

        Könnte man aber wirklich mal einen Anwalt fragen ;-).

  14. Gerhard Antworten

    hallo florian

    ich habe das gleiche gemacht wie du.bin in british american tobacco investiert und war ca 30 prozent im minus und habe sie verkauft und sofort wieder gekauft bekam für das selbe geld 132 stück mehr.allerdings wurde ich von einem user drauf hingewiesen in youtube weil ich das so wie du beschrieben habe das es sich um wash sale handelt bzw um marktmanipulation.ich war richtig erschrocken da etwas illegales getan zu haben.ich persönlich weiss jetzt nicht ob das jetzt genau das ist was wir getan haben.ich bin zwar nur mit 130 stück beteiligt und kann mair da keine marktmanipulation vorstellen aber könntest du mal schauen ob da was dran ist.lg an dich

    • Johannes Lenz-Hawliczek Antworten

      Hallo Gerhard, die Grüße an Florian richten wir gerne aus 🙂 Zu Deiner Frage bitten wir um Verständnis dafür, dass wir keine rechtliche Beratung geben dürfen. Viele Grüße, Johannes

  15. Ebse Antworten

    Was hier noch keiner betrachtet hat. Wenn ich eine Aktie die Verluste gemacht hat wieder bei tieferem Kurs einkaufe, werde ich beim Verkauf wiederum einen Höheren Gewinn machen, den ich wieder versteuern muss. Bringts das wirklich ? Kurzfristig sehe ich die Steuerreduktion, aber langfristig will ich doch gar keine Verluste mehr machen mit den guten Tipps , oder 🙂 ?

    • pari Antworten

      Das stimmt natürlich, für langfristige Anleger bleibt am Ende natürlich trotzdem die leidige Steuer auf den Gewinn, und dann sogar höher-weil niedrigerer Einkauf. Aber bis dahin, bleibt das Geld nicht in Wartestellung oder schon beim Fiskus, sondern kann mit dieser Methode vorher noch gut genutzt werden. Dabei wird natürlich angenommen, dass du mit dem jetzt verfügbaren Kapital noch weitere Gewinne einfährst.

  16. Torsten Antworten

    Hallo Florian,

    danke für diesen interessanten Beitrag. Daraufhin habe ich etwas recherchiert und bin leider zu der Meinung gekommen, dass ihr Tipp falsch ist.

    Sie schreiben: “Es werden aber alle [nun tatsächlich realisierten] Verluste mit meinen sonst abgeltungsteuerpflichtigen Gewinnen verrechnet und ich erhalte eine hohe Steuerrückerstatung von der Bank überwiesen.”

    Das ist m.E. falsch. Dividendenerträge können nicht mit Verlusten aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Denn Aktienverluste wandern in den Verlusttopf Aktien. Und dieser Verlusttopf kann nicht mit Dividendenerträgen verrechnet werden. Falls es bei ihrer Bank klappt, gratuliere ich Ihnen.

    Hier meine Quelle: https://www.deutsche-bank.de/pfb/data/docs/Steuermerkblatt-Inland.pdf

    Gruß!

    Torsten

    • pari Antworten

      Hallo Torsten – tut mir leid für das Missverständnis. Da ich kaum auf Dividendentitel setze und diese bei mir wenig Anteil haben bin ich davon ausgegangen dass ich nur von Gewinnen durch Aktienverkäufe schreibe. Da es sich um realisierte Verluste aus Aktiengeschäften handelt wird das auch nur mit dem Aktiensteuertopf verrechnet. Gruß Florian

      • Torsten Antworten

        Hallo Florian,

        danke für die Klarstellung. Wenn es also “nur” um die Aktiengewinne geht, so ist es korrekt, dass die vorgezogenen Verluste die Steuerlast für das betreffende Jahr verringern. Für mich persönlich ist die Strategie aber nichts.
        Denn
        1) habe ich dieses Jahr nichts verkauft.
        2) und selbst wenn ich mit Gewinn verkauft hätte, kann ich davon ausgehen, dass ich meine künftigen Verluste auch in den kommenden Jahren noch mit realisierten Gewinnen der kommenden Jahre verrechnen kann. Die Strategie wäre nur dann ein Muss, falls man die Verluste nicht mehr mit Gewinnen verrechnen kann, weil man in der Zukunft keine Gewinne mehr macht. Z.B., weil man nur noch Verlustpositionen hat. Ein schrecklicher Gedanke …

        Lieben Gruß,

        Torsten

  17. Algon Antworten

    Hi Florian,
    hast du das schon mal Real durchgezogen?
    Meines Wissens musst du erst Verluste realisieren und kannst dann Gewinne damit verrechnen.
    Meine Depotbank hat mir dringend angeraten als erstes die Aktie die Verlust hat zu verkaufen und danach die die im Plus ist. Sonst funktioniert das Ganze nicht.
    Wäre ja auch zu einfach…..

    Gruß Algon

    • pari Antworten

      Hallo Algon, entschuldige dass ich erst jetzt antworte…Ich muss mir dringend eine Mailbenachrichtigung schicken lassen, wenn es einen Kommentar gibt.
      Ja ich habe das ganze letztes Jahr gemacht und werde es auch dieses Jahr wiederholen. Bei mir sind im Laufe des Jahres die Gewinne durch den Aktienverkauf angefallen. Mein Sparerpauschvetrag war erschöpft und die Bank hat mir angezeigt wie viel Gewinne noch nicht mit Verlusten verrechnet wurden. Im Dezember habe ich lediglich meine Aktien mit Verlusten verkauft und erneut gekauft. Dadurch habe ich eine ordentliche Nachzahlung von der Bank erhalten. Es hat also funktioniert und zwar in der Reihenfolge, von der dir deine Bank abgeraten hat. gruß Florian

      • Algon Antworten

        Hallo Florian,
        danke für die Info. Dann war das ja ganz klar Falschberatung von meiner Bank, bzw. von dem unfähigen Mitarbeiter am Telefon. Ist schon gut das es diese ganzen Finanzblogs gibt wo man sich zusätzlich informieren kann.
        Gruß Algon

  18. Markus Antworten

    Danke, der Tipp ist nicht schlecht… allerdings heißt die böse Steuer Abgeltungsteuer (ein s) 😉

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