Rürup-Rente widerrufen: So holen auch Sie Ihr Geld zurück – trotz „nicht kündbarem“ Vertrag!

Viele Selbstständige und Gutverdiener haben vor Jahren eine Basisrente – die sogenannte Rürup-Rente – abgeschlossen, gelockt mit Steuervorteilen. Heute ärgern sich nicht wenige: hohe Kosten, magere Rendite, kein Zugriff auf das eigene Kapital. Und das Frustrierendste: Kündbar ist so ein Vertrag nicht. Doch genau hier hat der Bundesgerichtshof eine Tür geöffnet – und für viele Versicherte ist es noch nicht zu spät, sie zu nutzen.

Gefangen im eigenen Vertrag

Wer eine Rürup-Rente besitzt, kennt das ungute Gefühl. Anders als bei einer normalen Lebens- oder Rentenversicherung lässt sich ein Basisrentenvertrag nicht einfach kündigen. Eine Kündigung führt bestenfalls zur Beitragsfreistellung – ausgezahlt wird nichts. An das eingezahlte Kapital kommt man selbst in einer echten Notlage nicht heran. Vererbbar, übertragbar oder beleihbar ist der Vertrag ebenfalls nicht.

Dazu kommt häufig die Ernüchterung über die Wirtschaftlichkeit: hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, die in den ersten Jahren einen Großteil der Beiträge aufzehren, und am Ende deutlich weniger Rendite als versprochen. Für viele bleibt das Gefühl, in einem Produkt festzustecken, das sie heute so nicht mehr abschließen würden.

Die gute Nachricht: Der BGH macht den Ausstieg möglich

Was kaum jemand weiß: Es gibt einen Weg heraus – nicht über die Kündigung, sondern über den Widerruf.

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren wegweisenden Urteilen bestätigt, dass Basisrentenverträge auch viele Jahre nach Abschluss noch widerrufen und vollständig rückabgewickelt werden können (u. a. BGH, Urteile vom 11.10.2023, Az. IV ZR 40/22 und IV ZR 41/22, sowie vom 24.01.2024, Az. IV ZR 306/22).

Der Grund ist ein formaler, aber entscheidender Fehler: Zahlreiche Versicherer haben ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt – insbesondere fehlte der Hinweis, dass im Fall eines Widerrufs auch die gezogenen Nutzungen herauszugeben sind. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, beginnt die eigentlich 30-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen. Der Vertrag bleibt damit grundsätzlich zeitlich unbegrenzt widerrufbar – auch heute noch.

Wer ist betroffen?

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen finden sich bei nahezu allen großen Anbietern – darunter Allianz, ERGO, AXA, Generali, Debeka, Canada Life, Zurich, R+V, Nürnberger und viele weitere. Besonders betroffen sind Verträge aus den Jahren 2008 bis 2014.

Erfahrungsgemäß am aussichtsreichsten sind dabei:

  • Verträge aller Versicherer aus den Jahren 2008 und 2009
  • bei der Allianz sogar Verträge im Zeitraum 2008 bis 2018
  • bei Standard Life Verträge im Zeitraum 2008 bis 2014

Ob Ihr Vertrag dazugehört, lässt sich nur anhand Ihrer konkreten Unterlagen – vor allem der Widerrufsbelehrung und der Police – beurteilen.

Was können Sie zurückbekommen?

Der Widerruf ist wirtschaftlich in aller Regel deutlich attraktiver als eine Kündigung. Statt des reduzierten Rückkaufswerts erhalten Sie die eingezahlten Beiträge zurück – zuzüglich der vom Versicherer gezogenen Nutzungen und Überschussanteile.

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei Seehofer, die die Rechtsprechung in diesem Bereich mitgeprägt hat, beziffert mögliche Rückzahlungen je nach Vertragstyp auf bis zu 175 % des eingezahlten Kapitals. Wie hoch Ihr individueller Anspruch tatsächlich ausfällt, hängt von Ihrem konkreten Vertrag ab.

Ehrlich gerechnet: der Steuer-Faktor

Ein Punkt, den seriöse Anbieter offen ansprechen: Mit einem erfolgreichen Widerruf entfällt rückwirkend die steuerliche Förderung. Die in den Vorjahren über den Sonderausgabenabzug genutzten Steuervorteile (in der Regel der letzten vier Jahre) sind an das Finanzamt zurückzuzahlen, gegebenenfalls zuzüglich Zinsen.

Das klingt zunächst nach einem Haken – ist in der Praxis aber meist keiner. In den allermeisten Fällen übersteigt die Rückzahlung des Versicherers die Steuernachzahlung deutlich, sodass unter dem Strich ein klares Plus bleibt. Genau deshalb lohnt sich eine saubere Vergleichsrechnung: Erst sie zeigt, was bei Ihrem Vertrag wirklich übrig bleibt.

Kein Verjährungsrisiko – noch ist es nicht zu spät

Und das Beste: Solange der Widerruf noch nicht erklärt wurde und die Belehrung fehlerhaft war, läuft Ihnen die Zeit nicht davon. Das Widerrufsrecht verfällt in diesen Fällen nicht – ein Verjährungsrisiko besteht nicht.

(Anders verhält es sich bei Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung: Diese sind in der Regel zehn Jahre nach Vertragsschluss verjährt. Der Widerruf ist davon unabhängig.)

Es ist also nicht zu spät – aber jeder Tag im Vertrag ist ein Tag, an dem Ihr Kapital weiter in einem Produkt gebunden ist, das Sie heute vielleicht gar nicht mehr wollen.

Jetzt handeln: kostenlose, unverbindliche Prüfung

Sie müssen nicht raten, ob sich ein Widerruf bei Ihnen lohnt. Lassen Sie Ihren Vertrag kostenlos und unverbindlich prüfen – auf Basis Ihrer Widerrufsbelehrung und Ihrer Police. Sie erfahren konkret, ob ein Widerruf aussichtsreich ist und welche Rückzahlung für Sie realistisch ist.

Beispiel: Vertrag seit 10 Jahren, 500 Euro/Monat

PostenBerechnungBetrag
Eingezahlte Beiträge500 × 12 × 1060.000 Euro
Gesetzliche Zinsen (Ø 4 % p. a.)Vereinfacht: Ø 30.000 × 4 % × 1012.000 Euro
Erstattung Kosten (ca. 18 %)60.000 × 18 %10.800 Euro
Nutzungsersatz (ca. 12 %)60.000 × 12 %7.200 Euro
Brutto-Rückzahlung 90.000 Euro
Kapitalertragssteuer auf Zinsen (26,375 %)12.000 × 26,375 %-3.165 Euro
Netto-Auszahlung ca. 86.835 Euro

Zum Vergleich: Aktueller Vertragswert nach 10 Jahren bei diesem Vertrag: circa 48.000 bis 52.000 Euro. Die Rückzahlung nach Widerruf ist fast doppelt so hoch.

👉 Jetzt Vertrag kostenlos und unverbindlich prüfen lassen!

Wir kooperieren mit der renommierten Kanzlei Seehofer und haben für Sie Sonderkonditionen vereinbart. Für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten durch RA Seehofer sind in der Regel folgende Angaben notwendig:

  • Ihr Name und Ihr Geburtsdatum
  • Aus welchem Jahr stammt der Vertrag?
  • Welche Versicherungsgesellschaft führt den Vertrag?
  • Handelt es sich um eine monatliche Beitragszahlung oder einen Einmalbeitrag?

Ich selbst habe im vergangenen Monat meine eigene Basisrente widerrufen und eine Auszahlung oberhalb des aktuellen Policenwertes bzw. meiner  ursprünglichen Einzahlungen erhalten.

Schreiben Sie mir eine Email an info@rentablo.de mit den oben gelisteten Angaben. Wir leiten diese dann kostenlos und unverbindlich an die Kanzlei Seehofer weiter.

Mit besten Grüßen

Ihr

André Rabenstein

Geschäftsführer Rentablo.de

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Ob und in welcher Höhe ein Widerruf in Ihrem Fall erfolgreich und wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Unser Kooperationspartner, die spezialisierte Fachanwaltskanzlei Seehofer, wird Ihren Vertrag kostenfrei prüfen.

Ihre Vorteile bei Rentablo Fondsdiscount

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inhaltsübersicht

Ratgeber-Artikel

Immer mehr Festgeld-Betrug: Polizei und Verbraucherschutz warnen

Die Zins-Euphorie unter deutschen Sparern war kurz: Nach den schnellen Leitzinserhöhungen der Zentralbank gab es im vergangenen Jahr einige Monate mit wirklich guten Angeboten für Tagesgeld und Festgeld. Doch nun...

Fonds-Statistik: Welche Fonds gefragt waren, welche nicht

Wo investieren Fondsanleger, wo ziehen sie Geld ab? Die Statistik von Morningstar zeigt für 2023 interessante Trends. Gewinner 2023: Geldmarkt- und Anleihefonds sowie passive Strategien In Europa domizilierte langfristige Fonds...

Bester Fondsvermittler 2024: Voten Sie bei BankingCheck für Rentablo

Es ist wieder soweit: Das Verbraucherportal BankingCheck ermittelt den besten Fondsvermittler 2024 – und Sie können mithelfen, dass Rentablo Fondsdiscount ganz vorne landet. Bis zum 30. April ist das Voting...

Rentenuebersicht.de: Alle dabei, aber wenig drin

Von der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es bereits seit einiger Zeit eine jährliche Rentenauskunft, die Lebensversicherer verschicken ebenfalls regelmäßig Standmitteilungen. Aber eine Übersicht, was man so insgesamt bei der Altersvorsorge zu...

Wird die „Maschine“ bei der Geldanlage unschlagbar? (Aufzeichnung Webinar)

Am 30. Januar starteten wir ein neues Webinar zur Frage, ob im Zeitalter der Automatisierung und KI ein Mensch noch ein guter Geldanleger sein kann oder ob er es nicht...

DWS: Das sind beliebtesten Fonds in Deutschland

Die Deutsche-Bank-Tochter DWS ist die mit Abstand größte Fondsgesellschaft in Deutschland. Bei unseren Fondsdiscount Kunden sind die Publikumsfonds der DWS ebenfalls außerordentlich beliebt. Aber wohin fließt dass meiste Geld? Die...

Immobilienfinanzierung Provision

Immobilienfinanzierung: Provision ganz nach Gusto

Nicht nur bei Geldanlagen wie Investmentfonds mit Ausgabeaufschlägen oder Versicherungen wie Lebensversicherungen mit Abschlusskosten für künftige Prämien, sondern auch bei Krediten kostet die Beratung Geld. Das gilt besonders für die...

Finance Manager

Crowd-Investments verwalten

Sie können Ihre Crowd-Investments komfortabel mit dem Rentablo Finanzmanager verwalten. Hierbei „kennt“ Rentablo bereits Investments der großen Plattformen wie Seedmatch. Wie es funktioniert erklärt Ihnen Rentablo CTO Wolfram Stacklies. Sämtliche...

AvH Fonds mit top rendite

10% Rendite pro Jahr geht nicht? Geht doch: ein Beispiel!

Durch eine kluge Auswahl an attraktiv bewerteten Unternehmen schafft es der AvH Emerging Markets Fonds, langfristig eine Rendite von über 10% p.a. zu erzielen. Schlüssel für den Erfolg ist eine...

Extrem günstige KGVs in Schwellenländern

Passiv versus aktiv: Was zeichnet gutes Fondsmanagement aus?

Durch die zunehmende Popularität passiver Produkte sind Fondsmanager heute mehr denn je gefordert. Sie müssen durch eine kluge Auswahl attraktiv bewerteter Unternehmen Rendite und Risiko in Einklang bringen. Zudem wird...

avh emerging markets fonds

Top Rendite mit Schwellenländer Investments: Fondsmanager Axel Krohne verrät wie es geht

Schwellenländer – oder im Englischen auch Emerging Markets genannt – bieten langfristig attraktive Chancen. Gegenüber entwickelten Ländern ist das Wachstumspotential sehr hoch, da Infrastrukturen noch ausgebaut werden müssen und Konsumbedürfnisse...

Live Webinar: Immobilien ohne Aufwand, Mikroapartments in Bingen

Mikroapartments sind der neue Trend in der mobilen Arbeits- und Airbnb-Gesellschaft. Über das Rentablo Netzwerk können wir Ihnen nun ein exklusives Angebot für ein Investment in eben diese Mikroapartments bieten....

Steuer für thesaurierende Fonds: Vorabpauschale fällt 2024 wieder an, Abzug im Januar

Die Mini-Zinsen hatten für Fondssparer in den vergangenen Jahren den Steuer-Effekt, dass keine sogenannte Vorabpauschale angesetzt wurde, da der maßgebliche Basiszins negativ war. Mit den nun wieder höheren Zinsen ändert...

Schäden an Silvester: Welche Versicherung zahlt?

Am 31. Dezember ist es wieder soweit: Das alte Jahr endet und das neue wird mit imposanten Lichterspielen und lautstarken Knallkörpern begrüßt. Vor allem an Häusern und Autos können durch...

Schock-Urteil für die Fondsbranche: Milliarden-Rückzahlungen für Fondssparer?

Fünf bis sechs Milliarden Euro zahlen Fondssparer jedes Jahr nur an laufenden Bestandsprovisionen, so unsere Berechnung. Das Geld wird direkt dem Fondsvermögen entnommen und mindert die Rendite. Besonders hoch sind...

Finanzen 2024: Diese Änderungen sollten Sie kennen

Das Jahr 2024 bringt rund um Finanzen so viele Änderungen wie selten zuvor. Einiges ist positiv, etwa höhere Grundfreibeträge bei der Einkommensteuer oder deutlich höhere Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage. Das...

Jahresendspurt 2023: Die Checkliste für Ihre Finanzen

Alle Jahre wieder kommt das Jahresende schneller als man denkt. Da nun schon die Weihnachtsvorbereitungen beginnen und weniger Zeit bleibt, sollten Verbraucher möglichst schnell noch an ihre privaten Finanzen denken...

TEQ-Disruptive Technologies-Fonds: Frank Thelen im Rentablo-Interview (mit Video)

„Der Tech-Baustein fürs Portfolio“: So lautet der Slogan des TEQ – Disruptive Technologies Fonds (ehemals 10xDNA – Disruptive Technologies-Fonds), der von Frank Thelen initiiert wurde. Das TEQ-Research-Team, bestehend aus Wissenschaftlern,...

Finanzen 2022: Die 10 wichtigsten Änderungen

Das Jahr 2022 bringt eine Vielzahl von Änderungen, vor allem bei Finanzen. Manches gilt bereits seit Jahresbeginn, manches wird im Laufe des Jahres in Kraft treten. Wir haben die aus...

Mamma Mia, kehren wir in die 1970-er Jahre zurück?

ABBA, die erfolgreichste Pop-Band der 70-er Jahre, hat gerade ihr Comeback gegeben. Und wie viel Waterloo steht der Wirtschaft bevor? Seit einigen Monaten wird eine Stagflation befürchtet, eine Phase hoher...

China: Wohin steuert der Wirtschaftsriese?

Weniger Wachstum als erwartet, Pleitegerüchte um das Immobilienunternehmen Evergrande: China löste jüngst bei Anlegern Sorgen aus – nicht nur bei denen, die als Fondssparer etwa über Asienfonds vor Ort in...

Hätten Sie das denen zugetraut? Dänische Aktien sind das Performance-Wunder

Wenn es um die Börse geht, dann richten sich die Augen auf Tokio, Hongkong, Frankfurt/ Main und New York. Aber Kopenhagen, die Hauptstadt von Dänemark? Da gibt es tatsächlich eine...

Bundestagswahl 2021: Welche Folgen für die Zinsen denkbar sind

Die Bundestagswahl an diesem Wochenende läutet das Ende der 16-jährigen Amtszeit von Bundeskanzlerin Angela Merkel ein. Das macht sie zur wichtigsten Wahl in Deutschland seit Jahrzehnten. Michael Weidner, Leiter des...

jahreswechsel steuern sparen

Hoffnung für Aktionäre: Verfassungsgericht prüft Besteuerung

Aktionäre können seit 2009 realisierte Verluste mit Aktien nur mit Gewinnen bei Aktien verrechnen; eine Verrechnung mit anderen Kapitaleinkünften (etwa Gewinne mit Fonds oder Dividenden, für die 25 % Pauschalsteuer...

PSD2-Start und die Banken

Heute, am 14. September 2019, startet offiziell die PSD2 und mit ihr jede Menge Änderungen für Sie als Verbraucher. Die PSD2 ist eine EU-Richtlinie, die regelt wie Drittanbieter – z.B....

Rentablo wird Fünf

Rentablo wird Fünf und hat für die Zukunft viel vor

Rentablo wurde im August 2019 fünf Jahre alt. In dieser Zeit hatten wir viele Hürden zu überwinden und haben eine solide Grundlage für fünf weitere, erfolgreiche Jahre gelegt. Zeit also,...

PSD2 Open banking

Plädoyer für eine PSD2, die den Kunden in den Mittelpunkt stellt

Ab dem 14.09.2019 tritt die neue Richtlinie für Zahlungsdienstleister (PSD2) in Kraft. In diesem Zuge sind europäische Banken verpflichtet, Zahlungsvorgänge und Kontoinformationen über Schnittstellen für Drittanbieter zu öffnen. Allerdings ist...

Handels­stopp für Schweizer Aktien: Diese Alternative haben Rentablo Nutzer

Im Streit der Schweiz mit der EU über einen Rahmenvertrag dient der Börsenhandel als Druckmittel. Die Konsequenz: ein Handelsstopp für Schweizer Aktien an EU Börsen. Damit sind Schweizer Aktien aktuell...

PSD2 Kontoinformationsdienstleister

Kontoinformationsdienstleister: Rentablo erhält BaFin Lizenz

Pünktlich zum Wochenende gibt es gute Nachrichten für das Rentablo Team. Nach mehr als 16 Monaten intensiver Vorarbeiten wurde unser Antrag als Kontoinformationsdienstleister durch die BaFin positiv entschieden. Dies gibt...

Rentablo jetzt mit besserer Unterstützung für Zertifikate

Rentablo unterstützt nun die Börsenplätze Stuttgart und EUWAX. Über diese Börsenplätze sind die meisten Zertifikate und Optionen verfügbar. Die neuen Börsenplätze sind wie gewohnt über die Investment-Suche verfügbar. Insbesondere der...

Bitte geben Sie das Thema des Artikels ein