Rürup-Rente widerrufen: So holen auch Sie Ihr Geld zurück – trotz „nicht kündbarem“ Vertrag!

Viele Selbstständige und Gutverdiener haben vor Jahren eine Basisrente – die sogenannte Rürup-Rente – abgeschlossen, gelockt mit Steuervorteilen. Heute ärgern sich nicht wenige: hohe Kosten, magere Rendite, kein Zugriff auf das eigene Kapital. Und das Frustrierendste: Kündbar ist so ein Vertrag nicht. Doch genau hier hat der Bundesgerichtshof eine Tür geöffnet – und für viele Versicherte ist es noch nicht zu spät, sie zu nutzen.

Gefangen im eigenen Vertrag

Wer eine Rürup-Rente besitzt, kennt das ungute Gefühl. Anders als bei einer normalen Lebens- oder Rentenversicherung lässt sich ein Basisrentenvertrag nicht einfach kündigen. Eine Kündigung führt bestenfalls zur Beitragsfreistellung – ausgezahlt wird nichts. An das eingezahlte Kapital kommt man selbst in einer echten Notlage nicht heran. Vererbbar, übertragbar oder beleihbar ist der Vertrag ebenfalls nicht.

Dazu kommt häufig die Ernüchterung über die Wirtschaftlichkeit: hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, die in den ersten Jahren einen Großteil der Beiträge aufzehren, und am Ende deutlich weniger Rendite als versprochen. Für viele bleibt das Gefühl, in einem Produkt festzustecken, das sie heute so nicht mehr abschließen würden.

Die gute Nachricht: Der BGH macht den Ausstieg möglich

Was kaum jemand weiß: Es gibt einen Weg heraus – nicht über die Kündigung, sondern über den Widerruf.

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren wegweisenden Urteilen bestätigt, dass Basisrentenverträge auch viele Jahre nach Abschluss noch widerrufen und vollständig rückabgewickelt werden können (u. a. BGH, Urteile vom 11.10.2023, Az. IV ZR 40/22 und IV ZR 41/22, sowie vom 24.01.2024, Az. IV ZR 306/22).

Der Grund ist ein formaler, aber entscheidender Fehler: Zahlreiche Versicherer haben ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt – insbesondere fehlte der Hinweis, dass im Fall eines Widerrufs auch die gezogenen Nutzungen herauszugeben sind. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, beginnt die eigentlich 30-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen. Der Vertrag bleibt damit grundsätzlich zeitlich unbegrenzt widerrufbar – auch heute noch.

Wer ist betroffen?

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen finden sich bei nahezu allen großen Anbietern – darunter Allianz, ERGO, AXA, Generali, Debeka, Canada Life, Zurich, R+V, Nürnberger und viele weitere. Besonders betroffen sind Verträge aus den Jahren 2008 bis 2014.

Erfahrungsgemäß am aussichtsreichsten sind dabei:

  • Verträge aller Versicherer aus den Jahren 2008 und 2009
  • bei der Allianz sogar Verträge im Zeitraum 2008 bis 2018
  • bei Standard Life Verträge im Zeitraum 2008 bis 2014

Ob Ihr Vertrag dazugehört, lässt sich nur anhand Ihrer konkreten Unterlagen – vor allem der Widerrufsbelehrung und der Police – beurteilen.

Was können Sie zurückbekommen?

Der Widerruf ist wirtschaftlich in aller Regel deutlich attraktiver als eine Kündigung. Statt des reduzierten Rückkaufswerts erhalten Sie die eingezahlten Beiträge zurück – zuzüglich der vom Versicherer gezogenen Nutzungen und Überschussanteile.

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei Seehofer, die die Rechtsprechung in diesem Bereich mitgeprägt hat, beziffert mögliche Rückzahlungen je nach Vertragstyp auf bis zu 175 % des eingezahlten Kapitals. Wie hoch Ihr individueller Anspruch tatsächlich ausfällt, hängt von Ihrem konkreten Vertrag ab.

Ehrlich gerechnet: der Steuer-Faktor

Ein Punkt, den seriöse Anbieter offen ansprechen: Mit einem erfolgreichen Widerruf entfällt rückwirkend die steuerliche Förderung. Die in den Vorjahren über den Sonderausgabenabzug genutzten Steuervorteile (in der Regel der letzten vier Jahre) sind an das Finanzamt zurückzuzahlen, gegebenenfalls zuzüglich Zinsen.

Das klingt zunächst nach einem Haken – ist in der Praxis aber meist keiner. In den allermeisten Fällen übersteigt die Rückzahlung des Versicherers die Steuernachzahlung deutlich, sodass unter dem Strich ein klares Plus bleibt. Genau deshalb lohnt sich eine saubere Vergleichsrechnung: Erst sie zeigt, was bei Ihrem Vertrag wirklich übrig bleibt.

Kein Verjährungsrisiko – noch ist es nicht zu spät

Und das Beste: Solange der Widerruf noch nicht erklärt wurde und die Belehrung fehlerhaft war, läuft Ihnen die Zeit nicht davon. Das Widerrufsrecht verfällt in diesen Fällen nicht – ein Verjährungsrisiko besteht nicht.

(Anders verhält es sich bei Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung: Diese sind in der Regel zehn Jahre nach Vertragsschluss verjährt. Der Widerruf ist davon unabhängig.)

Es ist also nicht zu spät – aber jeder Tag im Vertrag ist ein Tag, an dem Ihr Kapital weiter in einem Produkt gebunden ist, das Sie heute vielleicht gar nicht mehr wollen.

Jetzt handeln: kostenlose, unverbindliche Prüfung

Sie müssen nicht raten, ob sich ein Widerruf bei Ihnen lohnt. Lassen Sie Ihren Vertrag kostenlos und unverbindlich prüfen – auf Basis Ihrer Widerrufsbelehrung und Ihrer Police. Sie erfahren konkret, ob ein Widerruf aussichtsreich ist und welche Rückzahlung für Sie realistisch ist.

Beispiel: Vertrag seit 10 Jahren, 500 Euro/Monat

PostenBerechnungBetrag
Eingezahlte Beiträge500 × 12 × 1060.000 Euro
Gesetzliche Zinsen (Ø 4 % p. a.)Vereinfacht: Ø 30.000 × 4 % × 1012.000 Euro
Erstattung Kosten (ca. 18 %)60.000 × 18 %10.800 Euro
Nutzungsersatz (ca. 12 %)60.000 × 12 %7.200 Euro
Brutto-Rückzahlung 90.000 Euro
Kapitalertragssteuer auf Zinsen (26,375 %)12.000 × 26,375 %-3.165 Euro
Netto-Auszahlung ca. 86.835 Euro

Zum Vergleich: Aktueller Vertragswert nach 10 Jahren bei diesem Vertrag: circa 48.000 bis 52.000 Euro. Die Rückzahlung nach Widerruf ist fast doppelt so hoch.

👉 Jetzt Vertrag kostenlos und unverbindlich prüfen lassen!

Wir kooperieren mit der renommierten Kanzlei Seehofer und haben für Sie Sonderkonditionen vereinbart. Für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten durch RA Seehofer sind in der Regel folgende Angaben notwendig:

  • Ihr Name und Ihr Geburtsdatum
  • Aus welchem Jahr stammt der Vertrag?
  • Welche Versicherungsgesellschaft führt den Vertrag?
  • Handelt es sich um eine monatliche Beitragszahlung oder einen Einmalbeitrag?

Ich selbst habe im vergangenen Monat meine eigene Basisrente widerrufen und eine Auszahlung oberhalb des aktuellen Policenwertes bzw. meiner  ursprünglichen Einzahlungen erhalten.

Schreiben Sie mir eine Email an info@rentablo.de mit den oben gelisteten Angaben. Wir leiten diese dann kostenlos und unverbindlich an die Kanzlei Seehofer weiter.

Mit besten Grüßen

Ihr

André Rabenstein

Geschäftsführer Rentablo.de

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Ob und in welcher Höhe ein Widerruf in Ihrem Fall erfolgreich und wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Unser Kooperationspartner, die spezialisierte Fachanwaltskanzlei Seehofer, wird Ihren Vertrag kostenfrei prüfen.

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