Das Jahr 2023 bringt zahlreiche Änderungen bei Finanzthemen mit sich, insbesondere rund um Steuern. Die wichtigsten Änderungen aus unserer Sicht haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Sparerfreibetrag
Der Sparerfreibetrag, auch als Sparerpauschbetrag bezeichnet, wird ab 2023 angehoben, indem die Grenze für steuerfreie Kapitalerträge für Einzelpersonen von 801 € auf 1.000 € und für gemeinsam veranlagte Ehepaare von 1.602 € auf 2.000 € angehoben wird. Bei bereits Freistellungsaufträgen erhöht sich der Betrag um rund 25 % automatisch.
Steuerfreies Existenzminimum
Der Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) wird nach den Plänen ab 2023 um 561 Euro erhöht auf 10.908 Euro und ab 2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro. Der sogenannte Spitzensteuersatz soll 2023 von derzeit 58.597 Euro auf 62.827 Euro angehoben werden, für 2024 soll er ab einem Jahreseinkommen von 66.779 Euro erhoben werden. Der Kinderfreibetrag soll ab 2023 um 404 Euro auf 8.952 Euro steigen und ab 2024 um weitere 360 Euro auf 9.312 Euro.
Kindergeld
Für die ersten drei Kinder erhalten Familien dann jeweils 250 Euro monatlich (zuvor 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind). Ab dem vierten Kind gibt es pro Monat weiterhin 250 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt von 8.548 auf 8.952 Euro pro Jahr.
Altersvorsorgeaufwendungen
Ab 2023 wird der volle Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben möglich sein, zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Damit erhöhen sich die abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen um vier Prozent im Jahr 2023 und zwei Prozent im Jahr 2024.
Ausbildungsfreibetrag
Der Ausbildungsfreibetrag wird ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 924 Euro auf 1.200 Euro je Kalenderjahr angehoben werden. Er wird nur für Kinder gewährt, die volljährig sind, sich in Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind.
Arbeitnehmerpauschbetrag
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei den Werbungskosten wird auf 1.230 Euro statt geplanter 1.200 Euro erhöht.
Homeoffice-Pauschale
Die bislang befristete Homeoffice-Pauschale wird dauerhaft ins Steuerrecht übernommen und auf sechs Euro pro Tag angehoben. Sie kann künftig für bis zu 210 Tage in Anspruch genommen werden
Inflationsbonus
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern rückwirkend zum 26. Oktober2022 einen steuer- und sozialversicherungsfreien Bonus von bis zu 3.000 Euro gewähren, um die durch die Inflation verursachte finanzielle Belastung zu mildern. Dieser Bonus kann in einer einzigen Zahlung oder in Raten über mehrere Monate hinweg gewährt werden und muss bis zum 31. Dezember 2024 in voller Höhe ausgezahlt werden, um steuerfrei zu bleiben. Die Arbeitnehmer erhalten den Bonusbetrag in voller Höhe, ohne Abzüge, und den Arbeitgebern entstehen keine zusätzlichen Lohnnebenkosten.
Hinzuverdienst
Ab dem 1. Januar 2023 soll die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten aufgehoben werden. In den letzten beiden Corona-Jahren wurde diese Grenze bereits deutlich angehoben, so dass Rentner schon bis zu 46.060 Euro pro Jahr mehr verdienen können. Diese Änderung gilt aber nicht für Hinterbliebenenrenten wie z.B. Witwenrenten.
Abschreibung
Ab Juli 2023 werden Vermieter neu errichtete Mietwohnungen mit einem Satz von drei Prozent abschreiben können, wodurch sich die Abschreibungsdauer von 50 auf 33 Jahre verkürzt. Diese Änderung wird voraussichtlich sechs Monate früher als ursprünglich vorgeschlagen in Kraft treten, nämlich am 1. Juli 2023. Für Gebäude, die vor 2023 fertiggestellt wurden, wird der jährliche Abschreibungssatz (AfA) bei zwei Prozent bleiben.
Sie kennen eine wichtige Änderung, die wir hier nicht erwähnt haben?
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