Neuer Krisenschutz für Fonds: Anteilsrücknahme kann erschwert werden

In den nächsten Wochen bekommen vermutlich zahlreiche Fondssparer Post von ihren Fondsgesellschaften: Darin wird auf neue Anlagebedingungen hingewiesen, die es in sich haben: In besonderen Situationen kann das Rückgaberecht von Fondsanteilen eingeschränkt werden, sogar Extra-Gebühren können den Fondssparern auferlegt werden.

Weitgehend unbemerkt hatte die alte Bundesregierung den Weg dafür frei gemacht und das Kapitalanlagegesetzbuch geändert. Auslöser waren die Turbulenzen an den Kapitalmärkten unmittelbar nach Beginn der Corona-Epidemie. Ziel war es, auch Aktien- oder Rentenfonds dafür zu schützen, dass sie wegen massiver Anteilsrückgaben in Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Für offene Immobilienfonds gelten bereits seit 2013 Mindesthalte- und Rückgabefristen. Die Umsetzung des neuen Krisenschutzes für Fonds dauerte fast zwei Jahre.

Bislang hatten Fondsgesellschaften die Möglichkeit, die Rücknahme der Anteile vollständig auszusetzen, wenn ein Fonds nicht über genug Liquidität verfügte, um alle Anteilsrückgaben zu bedienen. Im neu gefassten § 98 des Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sind nun die folgenden “Rückgabe-Bremsen” zusätzlich erlaubt worden, d.h. die Fondsgesellschaften können diese in ihre Anlagebedingungen aufnehmen (sie müssen das nicht tun):

  • Ein unwiderruflicher Rückgabe-Antrag kann bis zu einem Monat später ausgeführt werden, und zwar zum dann gültigen Rücknahmepreis.
  • Ein Rückgabe-Antrag kann bis zu 15 Tage lang beschränkt werden, wenn ein Schwellenwert bei Rückgaben überschritten wird. Das wird auch “Gating” genannt.

“Swing Pricing” für Fondssparer, die schnell raus wollen

An anderer Stelle im Kapitalanlagegesetzbuch (§ 1 Abs. 19 Nr. 34a KAGB) ist zudem eine Gelegenheit geschaffen worden, Fondsanlegern Transaktionskosten aufzubürden. Das nennt sich “Swing Pricing”, was man übersetzen könnte mit: Preis für den Wechsel . Im Gesetz heißt es dazu wie folgt:

Swing Pricing ist eine Methode zur Berücksichtigung der durch den Überschuss an Rückgabe- oder Ausgabeverlangen von Anteilen oder Aktien verursachten Transaktionskosten bei der Berechnung des Nettoinventarwertes. (…) Swing Pricing kann als dauerhafte Maßnahme vorgesehen werden, die bei jeder Ausgabe und Rücknahme von Anteilen oder Aktien zur Anwendung kommt (vollständiges Swing Pricing), oder als Maßnahme, die erst bei Überschreiten eines zuvor festgelegten Schwellenwertes des Netto-Überschusses greift (teilweises Swing Pricing).

Auf eine Presse-Anfrage an sechs bedeutsame Fondsgesellschaften (Allianz GI, Deka, DWS, Fidelity, Flossbach, Union) am Mittwoch dieser Woche reagierte bis Redaktionsschluss am Freitagnachmittag nur die Deka. Eine Sprecherin teilte mit, in den neuen Anlagebedingungen der Deka sei zwar das Gating enthalten, nicht aber Swing Pricing. Der Schwellenwert für das Gating werde bei den meisten Aktienfonds bei 10 % festgelegt.

Ein Blick in die online verfügbaren Anlagebedingungen etwa der DWS (Stand 1.10.2021) zeigt aber, dass auch andere Fondsgesellschaften von den neuen Möglichkeiten bereits Gebrauch machen. Bei der DWS wird zudem das “Swift Pricing” als Option genannt.

Auszug DWS-Anlagebedingungen: Wartezeit möglich
Auszug DWS-Anlagebedingungen: Wartezeit möglich.
Auszug DWS-Anlagebedingungen: Swing Pricing möglich.
Auszug DWS-Anlagebedingungen: Swing Pricing möglich.

Ein Sprecher des Branchenverbandes BVI erklärte auf Anfrage, dass das alles dem Schutz der Anleger diene:

Rücknahmegrenzen, Swing Pricing oder Rückgabefristen können bei offenen Wertpapierfonds eingesetzt werden, um die Fondsschließung zu verhindern. Im Vergleich zur Schließung sind die neuen Instrumente das mildere Mittel und stellen die Anleger deutlich besser.

Was bedeutet das konkret für Anleger, was können Anleger tun?

  • Solange es keine Panikbörsen gibt, werden die neuen Regeln sicher nicht genutzt werden. Werden sie eines Tages genutzt, könnte vor allem das “Swing Pricing” aus der Anlegersicht problematisch sein: Es dürfte unmöglich sein vorab zu wissen, wie hoch diese Kosten im Einzelfall ausfallen; auch die Nachvollziehbarkeit könnte für Laien schwierig sein.
  • Wer Fondsanteile versilbern will, hat neben der Rückgabe an die Fondsgesellschaft als zweite Option einen Verkauf an der Börse. Je nach Zeitpunkt kann der Verkauf sogar besser sein als die Rücknahme, da der Anteilswert bei der Rücknahme nur ein Mal am Tag errechnet wird, der Börsenpreis fortlaufend.

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