Fonds-Cashback: Unser Rettungsring für Ihre Steuererklärung

Das Rentablo Cashback für Investmentfonds, also die Ausschüttung von Bestandsprovisionen, muss vom Fondsanleger je nach Fondskategorie ganz oder teilweise versteuert werden.  Kein Sorge, mit dem gerade runderneuerten Rentablo Steuerhelfer, sozusagen als Rettungsring für Steuererklärung (Achtung: Frist 2. Oktober für 2022), ist alles ganz fix erledigt.

So finden Sie den Rentablo Steuerhelfer

Den Steuerhelfer finden Sie der neuen Version des Finanzmanagers wie folgt, wenn Sie sich in Ihren Rentablo-Account eingeloggt haben:

1. Sie wählen links im Menü “Cashback”:

2. Sie sehen nun Ihre Cashback-Buchungen und wählen neben den Abrechnungen unten rechts “Steuerhelfer”: 

3. Für die einzelnen Fonds sehen Sie nun den steuerrelevanten Betrag. Sie können die Fondskategorie ändern. Lesen Sie dazu im Folgenden hier die Erläuterungen:

Was bietet der Rentablo Steuerhelfer?

Durch die Einführung von Teilfreistellungssätzen hat sich die steuerliche Komplexität leider erhöht (andererseits führt dies je nach Fonds auch zu einer beträchtlichen steuerlichen Entlastung). Teilfreistellung bedeutet, dass ein Teil der Erträge (dazu zählt das Rentablo Cashback) nicht versteuert werden muss. Folgende Kategorien gibt es:

  • Aktienfonds: Aktienanteil > 51%; Teilfreistellung 30 %
  • Mischfonds: Aktienanteil > 25 %; Teilfreistellung 15 %
  • Immobilienfonds: Deutsche Immobilien > 51%; Teilfreistellung 60 %
  • Immobilienfonds: Ausländische Immobilien > 51 %; Teilfreistellung 80 %

Für alle anderen Fonds, welche weder die Aktienquoten noch die Immobilienquoten erreichen, kann der Anleger keine Teilfreistellung auf die Erträge geltend machen. Hier sind sämtliche Erträge also zu 100% zu versteuern. Geldmarktfonds, Rentenfonds oder konservative Mischfonds haben somit keine steuerliche Freistellung ihrer Erträge.

Wie erhalten Sie die Steuerdaten?

Allein die Berechnung des zu versteuernden Betrags unter Einbeziehung der jeweiligen Teilfreistellungen ist bei größeren Portfolios eine mathematische Herausforderung. Noch komplizierter wird es, wenn hierbei noch angefallene Verwaltungsgebühren berücksichtigt werden sollen. Der Steuerhelfer macht es Ihnen aber einfach, denn er errechnet automatisch den steuerrelevanten Betrag für das Gesamtjahr. Hierbei werden sowohl die Rentablo Cashback-Gebühren als auch die gewählten Teilfreistellungen pro Fonds berücksichtigt.

Wie erfolgt die Klassifizierung der Fonds?

Eigentlich soll nach dem Willen des Gesetzgebers ein externer Datenservice die entsprechenden Daten zur Verfügung stellen. Das ist aber bislang noch nicht in die Tat umgesetzt. Aus diesem Grunde nehmen wir eine Vorklassifizierung basierend auf internen Daten und den Eingaben anderer Rentablo Benutzer vor. Bitte überprüfen Sie daher die angegebenen Werte, indem Sie z.B. die Angaben mit der Kategorie gemäß Fondsgesellschaft abgleichen.

Wichtiger Hinweis: Die hier dargebotenen Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar. Die im Rentablo “Steuerhelfer” angegebenen Werte und die durch Rentablo bereitgestellten Software-Werkzeuge bieten lediglich eine Orientierungshilfe. Insbesondere übernimmt Rentablo keine Garantie für die angezeigten Werte und übernimmt auch keine Haftung. Eine individuelle Beratung durch fachkundige Personen kann dadurch nicht ersetzt werden.

Die alte Version des Steuerhelfers

Den Steuerhelfer finden Sie  auch noch in der Version 1 des Finanzmanagers in Ihrem Rentablo-Account. Wie Sie dort hinkommen, zeigt Ihnen die folgende Bilderstrecke. Mit den Pfeilen können Sie durch die Bilder navigieren.

Gehen Sie zur  Version 1 des Finanzmanagers
In der Version 1 bitte das Menü oben rechts aufrufen.
Nun klicken Sie bitte auf „Buchungen & Einstellungen“.
Anschließend wählen Sie „Fonds-Cashback verwalten und buchen“.
Sie befinden sich nun im alten User-Interface des Cashback Dashboards.
Unter dem Reiter „Abrechnungen“ finden Sie den Steuerhelfer ...
....sowie Ihre Abrechnungen.

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2 Gedanken zu „Fonds-Cashback: Unser Rettungsring für Ihre Steuererklärung

  1. Norbert Heinz Antworten

    Ist es zweckmäßig die Steuererklärung einzeln nachzuweisen?

    Sollte man die Fonds bei Ihnen anlegen lassen?

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