Fonds-Cashback: Rentablo bietet Hilfe für die Steuererklärung

Teilfreistellung Fonds

Für Kunden von Rentablo Cashback stellt sich die Frage, wie die von uns erstatteten Kickbacks für Investmentfonds steuerlich gewertet werden. Anfang des Jahres hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) klargestellt, dass die 2018 eingeführten Teilfreistellungssätze auch für erstattete Bestandsprovisionen (Kickbacks) gelten. Rentablo bietet seinen Fonds Cashback-Kunden nun eine komfortable Ausfüllhilfe für die Steuererklärung an.

Durch die Einführung von Teilfreistellungssätzen erhöht sich die steuerliche Komplexität leider erheblich. Jeder Fonds wird in eine der nachfolgenden Kategorien eingeteilt. Für alle anderen Fonds, welche weder die Aktienquoten noch die Immobilienquoten erreichen, kann der Anleger keine Teilfreistellung auf die Erträge geltend machen. Hier sind sämtliche Erträge also zu 100% zu versteuern. Zukünftig erhalten demnach Geldmarktfonds, Rentenfonds oder konservative Mischfonds keine steuerliche Freistellung ihrer Erträge.

Fonds werden zukünftig in die folgenden “Teilfreistellungs-Kategorien” eingeteilt:

  • Aktienfonds: Aktienanteil > 51%; Teilfreistellung 30%
  • Mischfonds: Aktienanteil > 25%; Teilfreistellung 15%
  • Immobilienfonds: deutsche Immobilien > 51%; Teilfreistellung 60%
  • Immobilienfonds: ausländische Immobilien > 51%; Teilfreistellung 80%

Der Rentablo “Steuerhelfer”

Allein die Berechnung des zu versteuernden Betrags unter Einbeziehung der jeweiligen Teilfreistellungen ist bei größeren Portfolios eine mathematische Herausforderung. Noch komplizierter wird es, wenn hierbei noch angefallene Verwaltungsgebühren berücksichtigt werden sollen. Zum Glück bietet Rentablo Ihnen nun eine komfortable Lösung, um alle diese Parameter automatisch in die Auswertung einzubeziehen.

Probieren Sie etwas Neues mit uns: Den Rentablo-Chatbot

Kann Künstliche Intelligenz schon alle Fragen rund um Rentablo und Fondsdiscount beantworten? Wir wollen das mal testen. Was sind Ihre Erfahrungen? Schreiben Sie es uns bitte in den Kommentaren.

Die Antworten basieren auf Künstlicher Intelligenz und sind manchmal noch nicht perfekt. Stets perfekt: unser Support unter (0) 30 - 71 53 30 09.

Um den Steuerhelfer zu nutzen, navigieren Sie bitte mit Klick auf “Fonds-Cashback” zu Ihrer Buchungs- und Abrechnungsübersicht (1). Dort haben Sie Zugriff auf Ihre Buchungen, Abrechnungen und persönlichen Daten.

Cashback Buchungen verwalten

 

Nachfolgend haben Sie Zugriff auf Ihre gesamte Abrechnungs-Historie. Wählen Sie hier bitte die Option “Abrechnungen” (1) und dann “Steuerhelfer” (2), um eine steuerliche Betrachtung für das gesamte Jahr zu erhalten.

Navigation Steuerhelfer

Der Steuerhelfer errechnet automatisch den steuerrelevanten Betrag für das Gesamtjahr. Hierbei werden sowohl die Rentablo Cashback Gebühren als auch die gewählten Teilfreistellungen pro Fonds berücksichtigt. Wichtig: die von Rentablo vorgewählten Werte für eine Teilfreistellung sind nur Schätzungen, mehr Details hierzu finden Sie im nachfolgenden Abschnitt.

Bitte überprüfen Sie daher die Klassifizierung der Fonds (1) und korrigieren Sie diese bitte wo nötig. Rentablo “merkt” sich Ihre Auswahl, sodass Sie diese nur einmalig treffen müssen. Details zur jeweiligen Berechnung des steuerrelevanten Betrags erhalten Sie mit Klick auf das “Info” Icon (2).

Anpassen der Teilfreistellungen

Die Gesamtsumme der steuerrelevanten Beträge wird bei einer Änderung jeweils in Echtzeit aktualisiert (1). Sie können die Daten natürlich auch als Excel-Datei herunterladen (2) und archivieren.

Steuerrelevante Beträge

Wer nimmt die Klassifizierung der Fonds vor?

Laut Gesetzgeber stellt der WM Datenservice (ein privatwirtschaftliches Unternehmen) die entsprechenden Daten zur Verfügung. Kurios: in der Praxis ist der WM Datenservice offensichtlich mit sich selbst beschäftigt und leider nicht in der Lage, zeitnah auf Anfragen zu reagieren und diese Daten an uns zu liefern. Aus diesem Grunde nehmen wir eine Vorklassifizierung der Fonds basierend auf internen Daten und den Eingaben anderer Rentablo Benutzer vor – wir nutzen also die Intelligenz der “Crowd”. Sobald “offizielle” Daten zur Verfügung stehen, werden wir diese natürlich hinterlegen.

Rechtlicher Hinweis:

Die hier dargebotenen Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar. Die im Rentablo “Steuerhelfer” angegebenen Werte und die durch Rentablo bereitgestellten Software-Werkzeuge bieten lediglich eine Orientierungshilfe. Insbesondere übernimmt Rentablo keine Garantie für die angezeigten Werte und übernimmt auch keine Haftung. Eine individuelle Beratung durch fachkundige Personen kann dadurch nicht ersetzt werden.

 

Ihre Vorteile bei Rentablo Fondsdiscount

Fonds kaufen mit 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag
Laufende Fondskosten-Erstattungen (Cashback)
Einfacher Vermittlerwechsel zu Rentablo
Große Auswahl unter renommierten Depotbanken
Sichere Verwahrung der Fondsanteile
Keine zusätzlichen Kosten
Persönlicher Support
Bekannt aus:




2 Gedanken zu „Fonds-Cashback: Rentablo bietet Hilfe für die Steuererklärung

  1. Sven Antworten

    Was passiert mit den errechneten Werten? Sind diese in der Anlage KAP anzugeben? Ist eine Nichtangabe Steuerhinterziehung? Werden die Werte dem Finanzamt gemeldet? Kann ich bei Rentablo einen Freistellungsauftrag hinterlegen, so dass ich – ausreichender Freibetrag vorausgesetzt – effektiv gar nichts mehr tun muss?

    • André Rabenstein Antworten

      Hallo Sven, Rentablo darf sich aus gesetzlichen Gründen nicht zu steuerlichen Themen im Detail äußern. Bitte hier immer den Steuerberater Ihres Vertrauens konsultieren. Wir zahlen das Cashback aber ohne Steuerabzug aus und übermitteln auch keine Daten an das Finanzamt. Rentablo ist aber nur Betreuer/Vermittler und keine Bank. Freibeträge nehmen wir nicht entgegen, diese müssen immer bei der Depotbank gestellt werden. Beste Grüße, André von rentablo.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert