Lebensversicherer und Banken bieten ihren Kunden häufig fondsgebundene Rentenversicherungen für die Altersvorsorge an. Aber wie sinnvoll ist das, vor allem im Vergleich mit einem Fondssparplan?
Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung wird das Geld der Kunden nach Abzug der Kosten in einen oder mehrere Investmentfonds ihrer Wahl investiert. Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung bekommen die Kunden im Alter in der Regel keine garantierte Mindestrente, denn die private Zusatzrente hängt von der Kursentwicklung des Fondsvermögens ab. Es wird aber ein sogenannter Rentenfaktor zugesagt: Das ist eine Formel, die aussagt, wie viel Rente zum Beispiel je 1.000 Euro gezahlt wird.
Was für eine fondsgebundene Rentenversicherung spricht:
Steuerverschiebung: Sparen die Kunden direkt in Investmentfonds, müssen sie Erträge (Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne) jedes Jahr mit 25 % Abgeltungssteuer plus Soli (= 26,375 %) plus ggf. Kirchensteuer versteuern, sofern der Sparerfreibetrag überschritten wird (1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende, 2.000 Euro pro Jahr für Verheiratete). Beim Fondssparen im Rahmen einer Rentenversicherung werden die Steuern auf die Erträge dagegen erst zum Ende der Vertragslaufzeit erhoben. Das kann den Zinseszinseffekt erhöhen.
Fondswechsel: Viele Anbieter bieten ihren Kunden an, kostenlos in andere Fonds zu wechseln. Das kann sinnvoll sein, wenn die Performance eines Fonds nicht wie erhofft ausfällt. Außerdem können Kunden aufgelaufene Gewinne sichern, wenn sie ihr Geld rechtzeitig vor Ende der Laufzeit in schwankungsärmere Fonds mit geringerem Aktienanteil umschichten. Da ist wie ein Kauf über Rentablo Fondsdiscount, bei dem ebenfalls keine Ankaufkosten anfallen
Die Besteuerung der fondsgebundenen Rentenversicherung
- Wenn der Vertrag seit mindestens 12 Jahren besteht und die Auszahlung erst nach dem 62. Lebensjahr stattfindet, werden lediglich 50 % der erwirtschafteten Erträge zu versteuern, und zwar mit dem persönlichen Einkommensteuersatz.
- Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt (zum Beispiel Kündigung vor dem 62. Lebensjahr), fällt auf den Gesamtbetrag der Erträge Abgeltungsteuer an, was den Zinseszinseffekt wieder zunichte macht.
- Wird die fondsgebundene Rentenversicherung im Alter wie geplant als Rente ausgezahlt, ist nur der Ertragsanteil mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
- Der Ertragsanteil hängt ab vom Rentenbeginnalter. Wer mit 67 eine Rente beziehen möchte, muss nur 17 Prozent der Rentenzahlung versteuern. Bei einem persönlichen Steuersatz von 25 Prozent wären so auf eine Rente von 100 Euro nur 4,25 Euro Steuern pro Jahr fällig.
Daraus folgt: Ein wesentlicher Steuervorteil besteht nur, wenn die fondsgebundene Lebensversicherung bis zum Ableben durchgehalten wird. Eine vorzeitige Verfügung ist mit erheblichen Nachteilen verbunden.
Was gegen eine fondsgebundene Rentenversicherung spricht
Anders als bei einem reinen Fondssparplan hat der Kunde oft nur eine eingeschränkte Fondsauswahl, und zwar abhängig von den Kooperationspartnern der Versicherung. Die Fondsauswahl ist aber eine entscheidende Stellschraube für den Ertrag.
Beim Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung fallen in der Regel wie bei einer Lebensversicherung hohe Abschlusskosten an, die auf den Kunden umgelegt werden. Grobe Orientierung: 4 Prozent der gesamten Einzahlungen.
Wer z.B. einen Vertrag mit monatlich 100 Euro über 30 Anspar-Jahre vereinbart, der kommt auf eine Gesamteinzahlung von 36.000 Euro. Die Abschlusskosten liegen dann bei etwa 1.440 Euro. Ein Fondsdiscount wie Kauf ohne Ausgabeaufschlag ist nicht möglich.
Während die laufenden Kosten beim Fondssparplan sehr transparent sind, ist die fondsgebundene Rentenversicherung bei diesem Thema eine Blackbox. Wie viel der monatlichen Prämie auf den Fonds, wie viel auf die Versicherung und wie viel auf die Verwaltung entfällt, bleibt unklar. Eine Erstattung von Bestandsprovisionen, wie beim Rentablo Fonds-Cashback, ist sogar gesetzlich verboten.
Unser Fazit:
- Mit einem reinen Fondssparplan, am besten über einen Fondsdiscounter wie Rentablo abgeschlossen, hat der Kunde viel mehr Einfluss auf die Geldanlage, denn er hat über 20.000 Fonds zur Auswahl und kann zum Beispiel mehrere Fonds seiner Wahl miteinander kombinieren.
- Zudem ist die Flexibilität höher: Ohne eine besondere “Steuerstrafe” kann jederzeit das Fondsvermögen verwendet werden, denn die Erträge werden fortlaufend besteuert – das auch nur dann, wenn der Sparerfreibetrag überschritten wurde.
- Um eine laufende Auszahlung zu erhalten, kann der Sparer später eine sofort beginnende Rentenversicherung oder einen Fonds-Entnahmeplan abschließen. Das hat den Vorteil, dass man dann schon besser seinen Gesundheitszustand abschätzen kann. Bei einem frühen Todesfall bleibt das restliche Vermögen bei einem Fonds-Entnahmeplan für die Erben erhalten, bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung verfällt es in der Regel (man kann auch eine Rentengarantiezeit abschließen, was aber die Rente vermindert).
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