Kostenaufstellung Ihrer Depotbank: Wir erklären was darin steht und wie Sie Kosten sparen

Aktuell oder in Kürze in Ihrem Briefkasten – die Kostenaufstellung Ihrer Depotbank. Was darin stehen muss und wie Sie Ihre Kosten dauerhaft reduzieren können, lesen Sie in diesem Blogbeitrag.

Als sogenannte Kosteninformation muss Ihnen Ihre Bank ab sofort einmal im Jahr eine detaillierte Kostenaufstellung der im Depot enthaltenen Investments übermitteln. Diese jährliche Kosteninformation benennt die Kosten in Euro und als prozentuale Belastung Ihres Depots. Die einmaligen Kosten ergeben sich aus den Kauf- oder Verkaufskursen des jeweiligen Wertpapieres. Die laufenden Kosten beziehen sich auf den durchschnittlichen Wert des Depots in den vergangenen 12 Monaten.

 

Kostenaufstellung Investmentfonds – einfach erklärt

Die Infoblätter sind in die 3 unterschiedliche Kostenpositionen unterteilt:

  1. Dienstleistungskosten
  2. Produktkosten
  3. Fremdwährungskosten

Zu den Dienstleistungskosten gehören die Depotführungsgebühren und der bei der Bank verbleibende Anteil des Ausgabeaufschlags von Fonds. Auch mögliche Umtauschgebühren fallen unter diesen Posten. Darüber hinaus zählen die jährlich anfallenden Bestandsprovisionen dazu. Separat aufgeführt werden die Zahlungen an Vermittler und Betreuer der Depots. Das sind Kosten, die ein Institut für die Vermittlung der Geldanlage als Provision zahlt. So lässt sich feststellen, welcher Anteil der Kosten bei der Bank verbleibt und in welcher Höhe der Vermittler/Betreuer des Wertpapiers davon profitiert.

Als Produktkosten gelten die dem Fondsmanagement zuzuordnenden Kosten eines Fonds. Hierunter fallen im Wesentlichen die Verwaltungs- und Erfolgsgebühren sowie die Transaktionskosten. Zudem auch derjenige Teil des Ausgabeaufschlags, der möglicherweise beim Fondsanbieter verbleibt.

Fremdwährungskosten fallen in aller Regel nur dann an, wenn Anleger ein Finanzprodukt in fremder Währung kaufen oder verkaufen.

 

Kosten für Fonds um über 90 % reduzieren – so geht’s:

Viele Anleger erschrecken über die in der Kostenaufstellung ausgewiesenen Beträge – diese können schnell hunderte und bei größeren Vermögen sogar tausende von Euro ausmachen. Aber: das muss nicht sein!

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