Schäden durch Silvester-Feuerwerk: Welche Versicherung zahlt?

Am 31. Dezember ist es wieder soweit: Das alte Jahr endet und das neue wird mit imposanten Lichterspielen und lautstarken Knallkörpern begrüßt. Vor allem an Autos und Häusern können durch das Silvester-Feuerwerk aber auch Schäden entstehen. Sowohl die Eigentümer als auch die Verursacher können und sollten sich mit den passenden Versicherungen vor möglichen finanziellen Folgen schützen.

 

Problemfall 1: Schäden an Gebäuden und Personen

Wenn sich Raketen in der Silvesternacht durch ein offenes Fenster oder die Balkontür ins Innere einer Wohnung verirren, entstehen oft schwerwiegende Schäden. Schlimmstenfalls fangen die Einrichtungsgegenstände Feuer und brennen binnen kürzester Zeit lichterloh. In einem solchen Fall greift die Hausratversicherung des Haus – bzw. Wohnungseigentümers. Diese tritt auch dann ein, wenn der Feuerwerkskörper von einer fremden Person stammt. Wenn es zu einer Beschädigung am Hausdach oder an der Fassade kommt, reguliert die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers die entstandenen Schäden. Dies gilt auch dann, wenn fremde Personen Böller im eigenen Briefkasten gezündet haben.

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Grundsätzlich ist es natürlich so, dass der Verursacher eines Schadens für diesen auch aufkommen muss – unabhängig von der Gebäude- und Hausratversicherung des Hausbesitzers. Das heißt: Kann die Person, die für den Schaden verantwortlich ist, ausfindig gemacht werden, muss sich diese um die Regulierung des Schadens kümmern. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass jeder über eine Privathaftpflicht verfügt. Diese Versicherung tritt auch dann ein, wenn zum Beispiel eine leicht alkoholisierte Person unüberlegt einen Feuerwerkskörper in einem Treppenhaus zündet. Die private Haftpflichtversicherung zahlt also immer dann, wenn anderen schuldhaft Schäden zugefügt wurden.

Wenn sich eine Person durch das Hantieren mit Feuerwerkskörpern selbst verletzt und langfristige Schäden entstehen, greift die private Unfallversicherung. Die Kosten für Heilbehandlungen trägt allerdings die Krankenversicherung.

 

Problemfall 2: Schäden am Auto

Auch bei Schäden an Autos, die durch Silvesterknaller entstanden sind, gilt zunächst das Verursacherprinzip. Wer einen Böller zündet, der dann ein Auto beschädigt, muss für die Reparatur des Wagens aufkommen. Da vor allem Raketen aber weit fliegen können, lässt sich der Verursacher des Schadens meistens nicht ermitteln. Häufig werden die Schäden am Auto auch erst am Folgetag sichtbar. Von den Menschen, die am Silvesterabend fröhlich auf der Straße in das neue Jahr hinein gefeiert haben, ist dann längst nichts mehr zu sehen. Der Schuldige lässt sich somit nicht ermitteln.

In diesen Fällen greift die Kaskoversicherung des Fahrzeugbesitzers. Darüber hinaus erhält der Fahrzeughalter Schadenersatz durch seine Vollkaskoversicherung, wenn sein Auto mutwillig beschädigt wurde. Bei einer Teilkaskoversicherung muss jedoch immer auch die Höhe der Selbstbeteiligung berücksichtigt werden.

 

Das Fazit

Ohne Zweifel gehören glitzernde Raketen und laute Böller zum Jahreswechsel einfach mit dazu. Die Freude über die bunte Vielfalt kann allerdings schnell getrübt werden – etwa wenn ein Knaller im Postkasten detoniert oder eine Rakete den Weg ins Haus findet. Dann entstehen nicht selten große Schäden am und im Haus. Aber auch Autos und Personen können in der Silvesternacht Schäden davontragen. Grundsätzlich gibt es für alle Fälle eine entsprechende Versicherung, die im Schadensfall einspringt. Die Voraussetzung dafür ist natürlich der Abschluss der jeweiligen Versicherung. Die wichtigsten Versicherungen sind in diesem Zusammenhang die Gebäude- und Hausratversicherung, die private Haftpflichtversicherung, die Kfz-Versicherung sowie die private Unfallversicherung.

 

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