Urlaubszeit: Denken Sie an diese Versicherungen

Urlaubszeit ist die schönste Zeit des Jahres. Aber was passiert, wenn im Urlaub etwas Unvorhergesehenes passiert? Hier kommen Reiseversicherungen ins Spiel. Die beiden wichtigsten Reiseversicherungen sind die Auslandsreise-Krankenversicherung und die Reiserücktrittsversicherung.

Auslandsreise-Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet nur in der Europäischen Union und einigen wenigen anderen Ländern einen gewissen Versicherungsschutz, der in der Regel nur eine Notfallversorgung abdeckt. Wenn Sie also außerhalb dieser Länder reisen oder umfangreichere Leistungen benötigen, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung.

Reiserücktrittsversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung hingegen deckt Stornierungskosten ab, falls man eine gebuchte Reise nicht antreten kann.  Insbesondere bei teuren Reisen oder wenn kleine Kinder oder ältere Menschen mit auf die Reise gehen, kann der Abschluss einer solchen Versicherung sinnvoll sein.

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Die meisten Gesellschaften erkennen folgende Gründe für Rücktritte an:

  • Tod
  • schwerer Unfall
  • „unerwartet schwere Erkrankung“
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit

der versicherten Person oder eines nahen Familienangehörigen.

Wenn Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen müssen, benötigen Sie eine Reiseabbruchversicherung. Einige Anbieter bieten auch eine Kombination aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung an. Die Reiserücktritts-Versicherer betrachten eine Flugreise bereits als angetreten, sobald der Passagier eingecheckt hat. Das bedeutet, dass das Gepäck am Counter der Fluggesellschaft aufgegeben wurde und ein Sitzplatz für den Passagier reserviert wurde. Dann hilft nur noch die Abbruchversicherung.

Reiseinsolvenzversicherung

Wenn Sie eine Pauschalreise buchen, ist Ihr Reiseveranstalter gesetzlich dazu verpflichtet, sich vor den finanziellen Folgen einer Insolvenz abzusichern. Seit dem 01.11.2021 müssen Reiseanbieter, die im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr einen Umsatz von mindestens 10 Millionen Euro erzielt haben, einen Absicherungsvertrag mit dem Reisesicherungsfonds abschließen.

Diese Versicherung müssen Sie nicht selber abschließen – sie sollten aber prüfen, ob der Reiseveranstalter eine hat. Für individuell zusammengestellte Reisen besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.

Hausratversicherung

Das weiß kaum jemand: Die Hausratversicherung nutzt auch etwas beim Reisen: Es gibt die so genannte Außendeckung. Beim Einbruch im Hotelzimmer oder Raub auf der Straße wird mit bis zu 10 Prozent der Versicherungsssumme entschädigt.

Checkliste Reiseversicherungen

  • Prüfen Sie, ob die ggf. in Ihrem Kreditkartenvertrag enthaltenden Reiseversicherungen ausreichend Versicherungsschutz bieten.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Mitreisenden mitversichert sind oder sich selbst versichern. Wenn Sie als Paar oder Familie gemeinsam verreisen, dann kann ein Paar- oder Familien-Tarif sinnvoll sein.
  • Prüfen Sie, ob der Abschluss eines Jahresvertrags für Sie günstiger ist als die Versicherung der jeweiligen Reise: Mit einem Jahresvertrag sind beliebig viele Reisen abgedeckt. Es sollten aber Kündigungsbedingungen beachtet werden, um automatische Verlängerungen zu vermeiden.
  • Achten Sie beim Abschluss von Reiseversicherungen und beim Vergleich der Preise darauf, ob Sie einen Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung auswählen.
  • Beachten Sie die Abschlussfristen. Eine Reiserücktrittsversicherung kann abhängig vom Anbieter und Tarif bis 14 Tage nach der Buchung oder bis zu 30 Tagen vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist oft noch kurz vor Reisebeginn verfügbar.

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