Insolvenz: Was würde bei einem Fonds passieren?

Eine Modekette, ein Bauunternehmer, ein Promi-Friseur: Seit Wochen erscheinen fast jeden Tag neue Insolvenz-Meldungen in den Nachrichten. Kann eigentlich auch ein Fonds pleite gehen – und wie wären Fondssparer dann geschützt?

Investmentfonds bieten besseren Schutz als Bankguthaben – Sondervermögen schützt vor Gläubigerzugriff

Fondsanteile bieten einen hohen Schutz für Anleger, da sie als Sondervermögen gelten und nicht von Gläubigern eingefordert werden können. Im Gegensatz zum Einlagensicherungsfonds, der Bankguthaben schützt, handelt es sich bei Investmentfonds um eine separate Form der Geldanlage. Das Kapitalanlagegesetzbuch verpflichtet Fondsgesellschaften dazu, die Vermögenswerte getrennt von ihrem eigenen Vermögen aufzubewahren. Dadurch wird sichergestellt, dass das Vermögen der Anleger im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft geschützt ist.

Eine weitere Schutzmaßnahme für Fondssparer besteht darin, dass sie nicht für die Verbindlichkeiten der Kapitalverwaltungsgesellschaft haften. Gemäß § 93 des Kapitalanlagegesetzbuchs ist das Sondervermögen des Fonds von den Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft getrennt. Dies bedeutet, dass Anleger nicht für Schulden der Gesellschaft verantwortlich sind und ihr investiertes Vermögen daher nicht gefährdet ist.

Zusätzlich zu diesen Schutzmaßnahmen sind alle in Deutschland aufgelegten Investmentfonds verpflichtet, eine Sicherheitsrücklage zu bilden. Diese Rücklage dient dazu, eventuelle Verluste auszugleichen, die aufgrund von Verwaltungskosten oder unvorhergesehenen Ereignissen entstehen können. Die Höhe dieser Sicherheitsrücklage wird gesetzlich festgelegt und richtet sich nach dem verwalteten Vermögen des Fonds.

Keine haftenden Anleger: Fondssparer sind bei Insolvenzen geschützt – Rücknahmen können jedoch eingeschränkt sein

Im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft oder einer Depotbank bleibt das Vermögen der Anleger unantastbar. Die Depotbank verwahrt lediglich die Fondsanteile und ist vom Sondervermögen des Fonds vollständig getrennt. Selbst wenn ein Bank-Konzern zerschlagen wird und eine dazugehörige Fondsgesellschaft betroffen ist, bleibt das Vermögen der Anleger geschützt.

Es gibt jedoch eine Einschränkung: Die Rücknahme von Fondsanteilen kann unter bestimmten Umständen ausgesetzt oder erschwert werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn es zu einer hohen Nachfrage nach Rücknahmen kommt oder wenn die Liquidität des Fonds beeinträchtigt ist. In solchen Situationen können Anleger vorübergehend Schwierigkeiten haben, ihre Fondsanteile zu verkaufen.

Was aber passieren kann: Die Rücknahme von Fondsanteilen kann ausgesetzt oder erschwert werden.

Für Exchange Traded Funds (ETFs), die ebenfalls als Sondervermögen gelten, besteht ein ähnlicher Schutz. Allerdings verwenden bestimmte synthetisch replizierende ETFs Derivate, um einen Index nachzubilden. Im Falle einer Insolvenz des Swap-Partners kann es zu einem Zahlungsausfall kommen, der das Vermögen des Fonds erheblich beeinträchtigen kann.

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2 Gedanken zu „Insolvenz: Was würde bei einem Fonds passieren?

  1. Dieter Jenne Antworten

    Immobilien-Fonds z.B. können jedoch bei starken Mittelabflüssen gesperrt werden, Beispiel Kanam Grundinvest. Seit Jahren liegt diese Fonds wie Blei in meinem Depot.

    • Rentablo Redaktion Autor des BeitragsAntworten

      Bei allen Fonds kann die Anteilsrückgabe gesperrt oder erschwert werden. Wir hatten dazu vor einem Jahr einen ausführlichen Beitrag mit Neuregelungen. In diesem Beitrag zu Insolvenz erschien es mir, dem Redakteur, unpassend, das zu erwähnen, da die gesperrte Anteilsrückgabe nicht das typische Insolvenz-Szenario ist. Auf Grund Ihres Hinweises habe ich aber nun den älteren Beitrag erwähnt und verlinkt.

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