MiFID II: Neue Richtlinie soll für mehr Transparenz bei der Geldanlage sorgen

Ziele der EU-Richtlinie „Markets in Financial Instruments Directive“ (MiFID II) sind der Anlegerschutz und eine verbesserte Transparenz in den Märkten. Als Lehre aus der Finanzkrise 2007/2008 soll etwa der Turbohandel an der Börse stärker überwacht werden. Damit sind automatisierte Handelssysteme gemeint, die bei Wertpapiergeschäften Algorithmen folgen; befürchtet wird, dass bei Panik an den Märkten der Hochfrequenzhandel außer Kontrolle geraten und Kursbewegungen beschleunigen könne. In Deutschland wird die Richtlinie mit dem Zweiten Finanzmarkt-Novellierungsgesetz umgesetzt, das am 3. Januar 2018 in Kraft tritt.

Die deutsche Finanzaufsicht Bafin erwartet erhebliche Verbesserungen für Anleger durch die neuen Regeln für Wertpapiergeschäfte. „Auf der Anlegerseite wird es deutliche Verbesserungen bringen, für die Banken und Sparkassen ist es durchaus mit Aufwand verbunden, das alles umzusetzen“, so die Leiterin der Wertpapieraufsicht der Behörde, Elisabeth Roegele.

Zu den Neuerungen zählt auch eine zu verbessernde Kostentransparenz: Kunden müssen künftig nicht mehr nur zum Erwerbszeitpunkt über die Kosten informiert werden, sondern laufend. Dazu gehört zum Beispiel bei Fondsanteilen, dass Berater vor dem Kauf darüber aufklären, wie die entstehenden Kosten die mögliche Rendite schmälern.

Die neuen Vorgaben sehen unter anderem vor, dass jedes Telefonat eines Kunden mit einem Wertpapierberater einer Bank aufgezeichnet und für mindestens fünf Jahre archiviert wird. Bei möglichen Rechtsstreitigkeiten soll sich so leichter nachvollziehen lassen, ob ausreichend über Risiken aufgeklärt wurde. Zudem sollen Kunden künftig bevor sie sich für ein Finanzprodukt entscheiden, eine genaue Aufstellung erhalten, wie viel sie das Produkt kostet. Die Regeln gelten für alle Finanzanlagenvermittler und indirekt auch für Vermittler von Fondspolicen.

Der Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) rechnet wegen der Neuregelungen mit einmaligen Umstellungskosten von einer Milliarde Euro für die deutschen Banken. Die Institute sind verpflichtet, Kunden bis zum Ende des laufenden Jahres über die Neuregelungen zu informieren. Darum haben viele Bankkunden in den vergangenen Wochen Post von ihrem Institut bekommen. Dabei bezweifeln die Banken, ob das Ziel der Richtlinie – eine bessere Beratung der Kunden – überhaupt erreicht wird und kritisieren die verschärften Dokumentationspflichten als unverhältnismäßig.

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