Investmentfonds: So einfach holen Sie sich die Provisionen zurück

In der Rentablo-Serie zu Provisionen in der Finanzbranche ging es bislang nur um Versicherungen, und zwar Provisionen bei Lebensversicherungen, Provisionen bei privaten Krankenversicherungen und Provisionen bei Sachversicherungen. Heute nun kommen wir zu der Anlage, die in Deutschland immer populärer wird: Investmentfonds.

Ausgabeaufschlag = Abschlusskosten eines Investmentfonds

Beim Kauf von Anteilen eines Investmentfonds fällt in der Regel ein “Ausgabeaufschlag” an (oft auch „Agio“ genannt). Das sind Abschlusskosten, die den Vertrieb von Investmentfonds finanzieren. So beträgt der Ausgabeaufschlag bei Rentenfonds in der Regel drei Prozent, bei Aktienfonds sind es fünf bis sechs Prozent. Bei einer Einmalanlage von 10.000 Euro und einem Ausgabeaufschlag von fünf Prozent würden beispielsweise nur 9.524 Euro tatsächlich angelegt (10.000 ./. 1,05). Das restliche Geld würde abgezogen. Vom Ausgabeaufschlag erhält der Vermittler bis zu 100 Prozent.

Neben dem Ausgabeaufschlag bezahlt der Anleger aber auch eine jährliche Verwaltungsvergütung – und zwar unabhängig davon, ob die Geldanlage gerade Gewinne oder Verluste erwirtschaftet. Diese Verwaltungsvergütung wird jährlich in Höhe eines festgelegten Prozentsatzes berechnet und dem Fondsvermögen belastet. Je nach Fondstyp sind das zwischen 0,8 und 2,5 Prozent pro Jahr. Das bedeutet: Erwirtschaftet der Fonds zum Beispiel eine Rendite von drei Prozent, bleibt bei 1,5 Prozent Verwaltungsvergütung nur die Hälfte für den Anleger übrig.

Ein beträchtlicher Teil dieser Verwaltungsvergütung hat aber nichts mit der Fondsverwaltung zu tun, sondern resultiert aus der Bestandsprovision für den Vermittler – ob er dafür etwas in dem Jahr leistet oder nicht, ist egal. Teilweise macht die Bestandsprovision die Hälfte der jährlichen Verwaltungsvergütung aus.

Cashback der Abschluss- und Bestandsprovision möglich

Solche Provisionen nehmen viele Privatkunden – im Gegensatz zu institutionellen Anlegern, die diese Kosten in der Regel nicht zahlen müssen – einfach hin, frei nach dem Motto: Fonds kosten nun einmal Geld. Dabei gibt es durchaus Möglichkeiten, Provisionen zu vermeiden, und zwar über unabhängige Fondsvermittler wie Rentablo. Das Prinzip lautet: Keine Beratung, dafür bis zu 100 Prozent Erstattung von Provisionen.

Ferner profitieren Anleger bei unabhängigen Fondsvermittlern ohne Beratung von einem umfassenden Angebot von Investmentfonds verschiedener Fondsgesellschaften. Dadurch können Anleger Interessenkonflikte von Banken und Finanzberatern umgehen, die ausschließlich hauseigene Investmentfonds anbieten oder solche, die besonders hohe Vergütungen zahlen. Die fehlende Beratung können Kunden dabei ausgleichen, indem sie sich selbst informieren, beispielsweise bei der Stiftung Warentest und dem “Fondsfinder”.

Selber informieren und Provisionen sparen

Wer Provisionen umgehen will, auf eine persönliche Beratung aber nicht verzichten möchte, kann sich auch an einen Honorarberater wenden. Die haben zwar ihren Preis, bieten aber genau wie freie Fondsvermittler ein uneingeschränktes Fondsangebot und erstatten die Provisionen.

Nächster Teil der Rentablo-Serie zum Thema Provisionen: Beteiligungen

Kurz und knapp

Was ist ein Ausgabeaufschlag?

Der “Ausgabeaufschlag” (auch „Agio“ genannt) sind Abschlusskosten, die den Vertrieb von Investmentfonds finanzieren. Vom Ausgabeaufschlag erhält der Vermittler bis zu 100 Prozent als Abschlussprovision.

Wie hoch ist der Ausgabeaufschlag?

Der Ausgabeaufschlag hängt ab vom Fondstyp. So beträgt der Ausgabeaufschlag bei Rentenfonds in der Regel drei Prozent, bei Aktienfonds sind es fünf bis sechs Prozent.

Wie hoch ist die Bestandsprovision bei Fonds?

Teilweise macht die Bestandsprovision die Hälfte der jährlichen Verwaltungsvergütung aus. Je nach Fondstyp sind das zwischen 0,8 und 2,5 Prozentpunkte pro Jahr, die in gleicher Höhe die Rendite mindern.

Gibt es Fonds ohne Ausgabeaufschlag?

Ja, über unabhängige Fondsvermittler wie Rentablo. Das Prinzip lautet: Keine Beratung, dafür bis zu 100 Prozent Erstattung von Provisionen (Abschluss und Bestand).

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