Die private Altersvorsorge in Deutschland steht vor einem historischen Umbruch. Nach Jahren der Kritik an teuren und renditeschwachen Riester-Verträgen hat der Gesetzgeber den Weg frei gemacht für eine echte Rendite-Alternative: Das Altersvorsorgedepot.
Ab voraussichtlich 2027 können Sparer erstmals direkt in kostengünstige ETFs und Fonds investieren und dabei von massiven Steuervorteilen und staatlichen Zulagen profitieren. Wir zeigen Ihnen, was das neue Modell bereithält und für wen es sich besonders lohnt.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist das Kernstück der Reform der privaten Altersvorsorge. Im Gegensatz zur klassischen Rentenversicherung gibt es hier keine Beitragsgarantie-Pflicht mehr. Das bedeutet: Ihr Geld arbeitet zu 100 % am Kapitalmarkt.
Die Eckpunkte auf einen Blick:
- Flexibilität: Sie entscheiden selbst, in welche Fonds oder ETFs Sie investieren.
- Förderung: Pro investiertem Euro gibt es eine staatliche Zulage von 20 Cent (bis zu einem Höchstbetrag).
- Steuervorteile: Beiträge können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
- Verfügbarkeit: Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente oder als flexibler Auszahlungsplan ab dem 62. Lebensjahr.
Rechenbeispiele: Wer profitiert wie stark?
Die Förderung setzt sich aus Grundzulagen, Kinderzulagen und Steuervorteilen zusammen. Wir haben vier typische Szenarien für Sie durchgerechnet:
| Merkmal | Person 1 (Bestverdiener) | Person 2 (Berufseinsteiger) | Person 3 (Familie) | Person 4 (Mittelschicht) |
| Alter | 50 Jahre | 20 Jahre | 35 Jahre | 35 Jahre |
| Einkommen (p.a.) | > 57.000 € | < 17.000 € | > 57.000 € | 17.000 € – 37.000 € |
| Status | Ledig | Ledig | Verheiratet, 2 Kinder | Ledig |
| Max. Eigenbeitrag | 3.000 € | 1.200 € | 3.000 € | 2.500 € |
| Staatl. Zulage | 600 € | 240 € (+ ggf. Bonus) | 1.200 € (inkl. Kind) | 500 € |
| Steuervorteil | Hoch (Spitzensatz) | Gering | Hoch | Mittel |
| Fazit | Perfekt zum Aufholen | Enormer Zinseszins-Hebel | Maximale Förderung | Solider Vermögensaufbau |
Rentablo-Tipp: Besonders für Familien mit Kindern ist das neue Depot eine „Rendite-Maschine“, da die Kinderzulagen die Eigenbeteiligung massiv senken, während das Kapital wächst.
Die wichtigsten Vorteile gegenüber „Riester“
- Kosteneffizienz: Keine hohen Abschlussgebühren für Versicherungen. Sie nutzen Ihr bestehendes oder ein neues kostengünstiges Depot.
- Renditechancen: Durch den Verzicht auf Garantien können 100 % in Depots oder Aktien-ETFs fließen. Über 30 Jahre macht dies oft mehrere zehntausend Euro aus.
- Portabilität: Bei einem Anbieterwechsel nehmen Sie Ihr Depot einfach mit – ohne horrende Stornogebühren.
Fazit
Das Altersvorsorgedepot ist die Antwort auf die jahrelange Forderung nach einer aktienbasierten privaten Vorsorge mit staatlichem Rückenwind. Vor allem junge Sparer und Familien sollten sich frühzeitig mit den Möglichkeiten vertraut machen.
FAQ: Alles, was Sie zum neuen Altersvorsorgedepot wissen müssen
Hier haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Reform der privaten Altersvorsorge 2026/2027 für Sie zusammengefasst:
1. Wann geht es offiziell los?
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden 2024/2025 verabschiedet. Die ersten zertifizierten Depots werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 an den Start gehen, mit einem vollen Markteintritt der meisten Broker ab Januar 2027.
2. Kann ich meine bestehende Riester-Rente übertragen?
Ja, der Gesetzgeber sieht Wechselmöglichkeiten vor. Es soll möglich sein, das vorhandene Kapital förderunschädlich in ein neues Altersvorsorgedepot zu übertragen. Das ist besonders für Sparer interessant, die in ihren alten Verträgen in renditeschwachen Deckungsstöcken feststecken.
3. Gibt es eine Beitragsgarantie wie bei der Riester-Rente?
Nein, das ist der entscheidende Unterschied und der eigentliche „Rendite-Turbo“. Das Altersvorsorgedepot verzichtet auf eine gesetzliche Bruttobeitragsgarantie. Dadurch können Anbieter 100 % in Aktien-ETFs investieren. Wer Sicherheit bevorzugt, kann jedoch weiterhin zertifizierte Versicherungsprodukte mit Teilgarantien (z. B. 80 %) wählen.
4. Was passiert im Todesfall?
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente ist das Altersvorsorgedepot vererbbar. In der Ansparphase fließt das Kapital in den Nachlass. In der Auszahlungsphase hängt die Vererbbarkeit davon ab, ob Sie sich für einen flexiblen Auszahlungsplan oder eine Versicherungslösung entschieden haben.
5. Muss ich die Auszahlungen im Alter versteuern?
Ja, es gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Während die Beiträge heute steuerlich gefördert werden, müssen die Auszahlungen im Alter mit dem dann gültigen persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden – dieser ist im Ruhestand meist deutlich niedriger als im Erwerbsleben.
6. Kann ich das Geld vorzeitig entnehmen (z. B. für einen Hauskauf)?
Das Depot ist zweckgebunden für die Rente (Auszahlung ab 62). Eine vorzeitige Entnahme gilt als „schädliche Verwendung“ – hierbei müssen alle staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Eine Ausnahme bildet die Entnahme für selbstgenutztes Wohneigentum.
7. Wie genau funktioniert der Förderantrag?
Das System ist zweistufig: Die Zulage (z. B. Grund- und Kinderzulage) beantragen Sie einmalig per Dauerzulageantrag direkt über Ihren Depotanbieter. Den zusätzlichen Steuervorteil erhalten Sie über die Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt führt eine automatische Günstigerprüfung durch.
8. Werden die Kinderzulagen an die Eltern oder die Kinder ausgezahlt?
Hier gibt es zwei Wege: Die Kinderzulage (bis zu 300 € p.a.) wird in das Depot des Elternteils eingezahlt, um dessen Rente zu erhöhen. Davon getrennt gibt es das neue „Frühstart-Depot“: Hier zahlt der Staat ab 2027 monatlich 10 € direkt in ein Depot des Kindes ein, um einen frühzeitigen Vermögensaufbau für den Nachwuchs zu starten.
9. Welches Elternteil erhält die Kinderzulage für sein Depot?
Primär steht die Zulage dem Elternteil zu, das das Kindergeld bezieht. Bei zusammenlebenden Paaren kann die Zulage auf Antrag auf das Depot des anderen Elternteils übertragen werden. Pro Kind kann die Zulage jedoch nur für ein Depot beansprucht werden.
10. Wie ist die Regelung bei getrennt Erziehenden?
Maßgeblich ist auch hier der Bezug des Kindergeldes. In der Regel erhält der Elternteil die Zulage, bei dem das Kind gemeldet ist. Eine Aufteilung der 300 € Zulage auf zwei Depots (z. B. hälftig auf Mutter und Vater) ist derzeit gesetzlich nicht vorgesehen.
11. Was passiert mit der Förderung, wenn das Kind 18 Jahre alt wird?
Sobald der Anspruch auf Kindergeld endet (spätestens mit 25 Jahren), entfällt die Kinderzulage im Depot der Eltern. Das Kind kann dann jedoch sein „Frühstart-Depot“ übernehmen und mit eigenen Beiträgen sowie der regulären Erwachsenen-Grundzulage eigenständig weiterführen.
12. Kann ich auch ohne Kinder vom Altersvorsorgedepot profitieren?
Absolut. Die Grundzulage für Erwachsene ist attraktiv gestaltet: Für die ersten 360 € Eigenbeitrag gibt es 50 % Zuschuss (180 €), für Beträge darüber hinaus bis 1.800 € weitere 25 %. Maximal sind so 540 € staatliche Förderung pro Jahr für Singles möglich – plus die potenziellen Steuervorteile.
Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Stand der Informationen: April 2026.
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