Artikel-8-Fonds und Artikel-9-Fonds: Was hinter dem neuen Trend steckt

Immer öfter ist derzeit von Artikel-8-Fonds oder Artikel-9-Fonds die Rede, vor allem bei neu aufgelegten Investmentfonds. Es geht dabei um die Nachhaltigkeit, deren wichtigste Begriffe wie ESG, SDG oder Impact Investing wir hier schon erläutert hatten. Mit der neuen Kennzeichnung Artikel-8-Fonds oder Artikel-9-Fonds soll es für Anleger leichter werden, nachhaltige Angebot zu finden.

Neu: Drei Fonds-Kategorien der Nachhaltigkeit

Grundlage für die Kategorisierung ist die EU-Offenlegungsverordnung (EU SFDR, Nr. 2019/2088), die am 10. März 2021 in Kraft trat. Fondsanbieter sollen demnach ihre Strategien im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken offenlegen und ihre Fonds Kategorien zuordnen, für die dann wiederum unterschiedliche Transparenzstandards gelten. Die Kategorien sind in Artikel 6, Artikel 8 und Artikel 9 der Verordnung genauer beschrieben.

  • Artikel 6: graue (herkömmliche) Fonds
    Das sind Fonds, die keine Nachhaltigkeitsziele anstreben. Diese Fonds werden auch als “grau” bezeichnet (was aber nicht mit dem Graumarkt zu verwechseln ist).
  • Artikel 8: hellgrüne Fonds
    Diese Fonds berücksichtigen ökologische und soziale Aspekte bei der Auswahl der Investments, das nachhaltige Investieren ist jedoch nicht das Hauptziel des Fonds. Sie werden auch als “hellgrün” bezeichnet.
  • Artikel 9: dunkelgrüne Fonds
    Solche Fonds verfolgen als Hauptziel eine nachhaltige Anlage, insbesondere mit Blick auf die Nachhaltigkeitsziele der UN. Beispiele: die Reduktion von CO2-Emissionen oder Schaffung humaner Arbeitsbedingungen. Die positive Nachhaltigkeitswirkung wird ausgewiesen, muss messbar sein. Artikel-9-Fonds werden auch “dunkelgrün” oder Impact-Fonds genannt.

Wer legt die Kategorie eines Fonds fest?

Die Fondsanbieter legen selber fest, ob ein Fonds ein Artikel-8-Fonds oder ein Artikel- 9-Fonds ist. Es gibt weder gesetzliche Vorgaben dazu, was genau Nachhaltigkeit ist, noch gibt es bislang eine Kontrolle, ob die bei der Selbstkategorisierung gemachten Angaben zutreffend sind.

Den Begriff “Artikel” sollten Anleger also nicht missverstehen: Es klingt zwar wie eine gesetzliche Vorgabe, ist es aber nur im Hinblick auf Veröffentlichungspflichten. Die Finanzaufsicht kann lediglich die Einhaltung formaler Kriterien prüfen, etwa ob Informations- und Transparenzpflichten eingehalten werden. Eine inhaltliche Prüfung, wie grün die Investments wirklich sind, ist nicht Aufgabe der Finanzaufsicht.

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Übrigens: Auch ein bereits bestehender Fonds kann sich noch einer der beiden Kategorien zuordnen.

Wie grün soll es sein? Fondsanbieter können selber festlegen, ob der Fonds nun hellgrün oder dunkelgrün ist.
Wie grün soll es sein? Fondsanbieter können selber festlegen, ob der Fonds nun hellgrün oder dunkelgrün ist.

Wie ist der Markt für hellgrüne und grüne Fonds?

Laut den Analysten von Morningstar kamen im vierten Quartal 2021 fast 200 neue Artikel-8- und Artikel-9-Fonds auf den Markt und machten 54 Prozent der neu aufgelegten Fonds in der EU aus. Im ersten Quartal 2022 waren es immerhin noch 47 Prozent. Amundi, JPMorgan und Nordea waren laut Morningstar im März 2022 die drei größten Anbieter von Artikel 8-Fonds, Pictet, BNP Paribas und BlackRock lagen bei Artikel 9-Fonds vorn (Quelle: Morningstar Auswertung).

Kurios: Artikel-8-Fonds verzeichneten im EU-Markt im ersten Quartal Abflüsse 2022 in Höhe von Euro 3,3 Milliarden Euro. Artikel-9-Fonds dagegen verbuchten Zuflüsse in Höhe von 8,6 Milliarden Euro.

Sind Artikel-9-Fonds / Impact-Fonds beständiger?

Dass im ruppigen ersten Quartal 2022 dunkelgrüne Fonds erhebliche Mittelzuflüsse hatten, könnte die These derjenigen Nachhaltigkeitsfans belegen, dass ein nachhaltiger Fonds auch nachhaltiger für den Anleger ist, also beständiger. Allerdings bestätigt dies eine aktuelle Untersuchung der Fondsanalysten von Scope nur bedingt. Sie haben mit Stichtag 28.02.2022 die Performance von Aktien-Fonds über verschiedene Zeiträume verglichen.

Artikel-9-Fonds haben demnach über drei und fünf Jahre im Mittel besser abgeschnitten als klassische Fonds. Bei Dreijahressicht gewannen sie durchschnittlich 12,3 Prozent (Aktien Welt) und 9,8 Prozent (Aktien Europa) hinzu. Die klassischen Fonds steigerten ihren Wert dagegen nur um 11,4 Prozent (Aktien Welt) und 8,3 Prozent (Aktien Europa).

Auf Sicht von zwölf Monaten entwickelten sich Artikel-9-Fonds dagegen schlechter als klassische Fonds. Eine Erklärung: “Impact-Fonds sind meist kaum im Energiesektor investiert, weil klassische Öl- und Gasunternehmen als wenig nachhaltig gelten. Das hat den Wertzuwachs in den vergangenen zwölf Monaten spürbar gebremst, denn der Energiesektor hat in dieser Zeit gemessen am MSCI World Energy Index um rund 55 Prozent zugelegt”, schreiben die Scope-Analysten Andre Härtel und Simone Schieg.

Wie findet man Artikel-8-Fonds und Artikel-9-Fonds?

Fondsweb bietet mittlerweile eine spezielle Suche für Fonds nach Artikel 8 und Artikel 9 an, und zwar hier:

https://www.fondsweb.com/de/suchen/sfdr/8,9

Da stößt man dann zum Beispiel auf den BlackRock Global Funds – Sustainable Energy Fund A2 EUR (LU0171289902).

Der Fonds legt den Angaben zufolge weltweit mindestens 70% seines Gesamtvermögens in Aktienwerten von nachhaltigen Energieunternehmen an. Nachhaltige Energieunternehmen sind solche, die in den Bereichen alternative Energie und Energietechniken tätig sind, u.a.: erneuerbare Energietechnologie, erneuerbare Energieentwickler, alternative Brennstoffe, Energieeffizienz, Realisierung von Energie und Infrastruktur.
Der Fonds wurde bereits 2001 aufgelegt und wird nun als Artikel-9-Fonds geführt, das heisst er berichtet über die messbare Wirkung der Investments hinsichtlich der Nachhaltigkeitsziele.

Die Performance in den vergangenen 10 Jahren: immerhin rund 11 % p.a. Bei Kauf dieses Fonds über Rentablo mit Fondsdiscount 2.0 entfällt nicht nur  das Agio von 5 %, es wird zudem eine hohe Bestandsprovision (0,93 % p.a.) als Cashback ausgeschüttet.

Sehen Sie hier im Details die Rentablo-Konditionen für den BlackRock Global Funds – Sustainable Energy Fund A2

 

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