Übernahme Augsburger Aktienbank (AAB): Negativzinsen schon ab 10.000 Euro bei ebase

Die Tage der Augsburger Aktienbank (AAB), der ältestens Direktbank Deutschlands, als Adresse für Fondsdiscount-Kunden sind gezählt. Sie wurde von der ebase übernommen; nun erhalten die etwa 180.000 Depot-Kunden Post und werden gebeten, der Vertragsfortführung durch die ebase zuzustimmen. Damit verbunden: Negativzinsen schon ab 10.000 Euro Guthaben.

„Gemeinsam gehen wir einen großen Schritt in die Zukunft: Wir übertragen unser Depot- und Vermögensverwaltungsgeschäft an die European Bank for Financial Services GmbH (ebase®)“, heißt es in schönstem Wahlkampf-Deutsch in dem Anschreiben der Augsburger Aktienbank. „Ab dem 04.10.2021 stehen Ihnen alle Services bei einer der führenden B2B-Direktbanken in Deutschland zur Verfügung.“

Die Vertragsübernahme erfolge „im Wege der Gesamtrechtsnachfolge“, ebase trete in die Vertragsverhältnisse mit den Kunden ein. Beruhigend heißt es dazu: „Aufgrund der neuen Abrechnungslogik (quartalsweise Abrechnung)“ erhöhe sich das jährliche Depotführungsentgelt ggf. um maximal 0,10 Euro“. 10 Cent pro Jahr mehr – damit kann man leben.

Verrechnungskonto flex: Nach 30 Tagen Guthaben über 10.000 Euro fallen 0,5% Negativzinsen an

Heftig wird es aber an der Stelle, an der vom neuen Verrechnungskonto flex die Rede ist. Von wegen Vertragsfortführung:

Anders als bei der Augsburger Aktienbank wird durch ebase ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,5 % p.a. ab einem Guthaben von mehr als 10.000 Euro (Freibetrag) und ab einer Karenzzeit von 30 Kalendertagen erhoben. Dies bedeutet, dass ein Verwahrentgelt für die Verwahrung von Guthaben ab einer Höhe von mehr als 10.000 Euro pro Konto flex erhoben wird, wenn das Guthaben länger als 30 Kalendertage nach Gutschrift des Geldeingangs auf dem jeweiligen Konto flex den Freibetrag von 10.000 Euro überschreitet. Das Verwahrentgelt wird nur für den Betrag erhoben, der die 10.000 Euro überschreitet.

Mit dem Übergang von Augsburger auf ebase verbunden: Negativzinsen schon ab10.000 Euro.
Mit dem Übergang von Augsburger auf ebase verbunden: Negativzinsen schon ab10.000 Euro.

Wer der Übertragung von Augsburger Aktienbank auf ebase also zustimmt, akzeptiert zugleich Negativzinsen mit einem Freibetrag von nur noch 10.000 Euro, einer der geringsten Freibeträge in der deutschen Bankenlandschaft. Was passiert, wenn ein Kunde davon lieber Abstand nehmen möchte, wird ebenfalls gleich mitgeteilt:

Ohne Ihre Zustimmung wird ebase die Kundenbeziehung mit Ihnen nach der Übertragung ggf. beenden müssen. Ein Verbleib bei der Augsburger Aktienbank ist mit dem Verkauf des Geschäfts an ebase nicht möglich.

Rentablo meint: Die meisten unserer Fondsdiscount-Kunden sind sehr zufrieden mit der Comdirect Bank; der ankündigte Übertrag auf die ebase kann auch genutzt werden, um gleich zu einer anderen Bank, z.B. der Comdirect, zu wechseln. Vor allem Fondsanleger, die öfter mal größere Beträge „Kasse“ halten, sollten das in Erwägung ziehen.

Negativizinsen von Augsburger Aktienbank/ ebase zurückfordern

Unabhängig davon könnten Kunden der Augsburger Aktienbank den Spieß vielleicht umdrehen und checken, ob sie vielleicht Geld zurück fordern können für bereits gezahlte Negativzinsen.

Denn: Die Augsburger Aktienbank hatte Negativzinsen bereits vor einem Jahr eingeführt, allerdings mit einem Freibetrag von 100.000 Euro. Laut einem Anschreiben unterstellte die Augsburger Aktienbank bei Bestandskunden die Zustimmung, wenn keine Ablehnung erfolgte. Wörtlich hieß es in einem Anschreiben:

(…) gilt Ihre Zustimmung zu den oben dargestellten Änderungen als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht bis zum 31.07.2020 anzeigen.

Negativzinsen per fiktiver Zustimmung: Nach neuer BGH-Rechtssprechung nicht zulässig.
Negativzinsen per fiktiver Zustimmung: Nach neuer BGH-Rechtssprechung nicht zulässig.

Im April 2021 urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), dass genau solche Klauseln unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren (Urteil vom 27. April 2021 – XI ZR 26/20).

„Wem bei der Augsburger Aktienbank deswegen bereits Negativzinsen belastet wurden, kann daher möglicherweise das Geld zurückfordern – auch beim Rechtsnachfolger ebase“, wie die Düsseldorfer Rechtsanwältin Katia Genkin  auf Rentablo-Anfrage erklärte.

Augsburger Aktienbank im Rückblick:

Das 1963 gegründete Unternehmen erlebte eine Reihe von Besitzerwechseln: Zunächst gehörten 100 Prozent der Harald Quandt Holding, die 1998 50 % an den Rückversicherer Swiss Re abgab. Diese 50 % erhielt 1995 die Allianz mit der Übernahme der Swiss Re-Tochter Vereinte Versicherung. 1997 kaufte die Allianz der Quandt-Holding auch die übrigen 50 Prozent ab. Die Bank wurde zur Allianz Vermögensbank. Nach der Übernahme der Dresdner Bank verkauft die Allianz die Augsburger an den Landwirtschaftliche Versicherungsverein Münster (LVM), der schließlich an Ebase verkaufte.

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0 Kommentare

  1. Das ist eine Riesen Sauerei. So werde ich mich nicht abzocken lassen.
    Ich werde die Kundenverbindung kündigen und gut ist es. Jede örtliche Kreissparkasse oder Genossenschaftsbank ist hier fairer. Die ebase scheint das Erheben von Verwahrentgelt zu einem eigenen Geschäftsmodell zu machen und dabei über die eigenen Einlageentgelte bei der EZB hinaus die Kunden über dieses Instrument zu belasten, um daraus Profit zu schlagen.

  2. Die Comdirect ist für Vermögende eine Alternative.
    Für Kleinsparer ist sie eine Katastrophe. Wer 500€ monatliche Sparrate auf 10 Fonds streuen möchte, zahlt 9€ Gebühr (0,90€ Pauschale pro Fonds pro Ausführung) pro Monat. Macht 1,8%…
    LG Irvin

  3. Um eine Übertragung meines Wertpapierdepos zu vermeiden, verkaufte ich meinen Aktienbestand vorab. Leider nutzte das nicht, da mein Guthaben vom Cashkonto übertragen wurde. Die Rücküberweisung dauerte zwei Wochen. Ebase reagierte nicht auf meine Anträge über Emails, Telefonanrufe und Faxe. Die Faxgeräte von Ebase sind vielmehr deaktiviert. Die Telefonpin nutzlos, da telefonische Anträge bei Überweisungen nicht angenommen werden. Über den elektronischen Kontozugang waren für mich Überweisungslichkeiten nicht eingerichtet, vielmehr sollte ich einen Antrag per Post vornehmen.
    Telefonisch bekam ich mehrere Falschauskünfte, wie z.B. dass Überweisungen nur bis. max. 50 TEUR pro Tag vorgenommen werden könnten. Zuerst hieß es, ich solle einen schriftlichen Erstattungsantrag fotografiert per Mail versenden. Reaktion auf diesen Antrag war dann, dass nur per Post eingehende Anträge bearbeitet werden könnten. Nach wiederum entsprechenden Anträgen, im übrigen per Einschreiben mit Rückschein (Rückschein bis heute nicht bei mir eingetroffen), wurde mir gegenüber etwa zwei Wochen nach meiner ersten Kontaktaufnahme telefonisch Auskunft erteilt, dass mein Konto bereits eine Woche zuvor gelöscht und das Guthaben auf ein Girokonto überwiesen wurde. In welcher Höhe und auf welches Girokonto überwiesen wurde, konnte die freundliche Dame am Telefon nicht geben. Ärgerlich für mich, da das Guthaben bis dahin eben nicht auf meinem Girokonto gutschrieben war. Mein Geld befand sich somit mehrere Tag auf einem unsichtbsren Konto, mehrere Wochen Ärger und der Erkenntnis, Finger weg von ebase.

  4. Die ebase will sich nicht an den mit der AAB geschlossenen und mit allen Rechten und Pflichten übernommenen Lombardkreditvertrag halten. Leider muß ich hier um mein Recht kämpfen, werde dies auch mit allen Rechtsmitteln durchfechten.

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