Achtung, genau lesen: Depot-Schreck droht! (Fiktiver Fonds-Verkauf/Kauf im Rahmen der Investmentsteuerreform)

Wer flüchtig auf den Depot-Auszug schaut, könnte demnächst einen gehörigen Schreck bekommen: Sämtliche Fondsanteile verkauft, obwohl der Anleger das nie gewollt hat! Aber kein Grund zur Sorge: Es handelt sich um eine rein fiktive Veräußerung, der zugleich ein fiktiver Kauf in gleicher Höhe folgt. Das dient dazu, die bis Ende 2017 entstandenen Gewinne festzustellen. Diese bleiben für Altbestände (vor 2009 gekauft) steuerfrei, aber eben nur bis Ende 2017. Alle Gewinne danach sind zu versteuern, wobei allerdings ein Freibetrag von 100.000 Euro angesetzt wird.

Investmentsteuerreform: Fonds-Gewinne ab 2018 sind auch bei Alt-Fonds zu versteuern

Einfaches Beispiel: Sie haben 2008 für 50.000 Euro Fondsanteile gekauft. Ende 2017 lag der Wert der Fondsanteile bei 150.000 Euro. Durch den nun erfolgenden fiktiven Verkauf zum 31.12.027 und Kauf zum 1.1.2018 ist dies der neue Einstandswert der Fonds. Beim Verkauf 2025 liegt der Wert der Fondsanteile bei 200.000. Ab 2018 erzielten Sie also 50.000 Euro Gewinn, die dank des Freibetrages von 100.000 Euro steuerfrei bleiben. Liegt der Wert der Fondsanteile 2025 aber bei 300.000 €, erzielen Sie für den Fiskus einen Gewinn von 150.000 € von dem Sie dann, abzüglich des Freibetrages von 100.000 €,  50.000 € versteuern müssen.

Geregelt wurde das alles mit der Investmentsteuerreform zum 1. Januar 2018. “§ 56 Abs. 4 des Investmentsteuergesetzes und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen schreiben den depotführenden Banken vor, dass bis zum 31. Dezember 2020 für alle Kundendepots, in denen noch Investmentfondsanteile vorhanden sind, die vor dem 1. Januar 2018 angeschafft wurden, die fiktive Veräußerung pro Wertpapierkennnummer (Fondsgattung) berechnet und auf Depotebene im Banksystem hinterlegt werden muss”, erläutert die Fondsdepotbank. Und weiter: “Zur Umsetzung des Gesetzes findet am 21. und 22. November ein fiktiver Verkauf der Fondsanteile zum 31. Dezember 2017 und ein fiktiver Kauf der Fondsanteile zum 1. Januar 2018 statt.”

Bei anderen Depot-Banken wird das ebenfalls bis 31. Dezember 2020 passieren, sofern es noch nicht vorher erledigt wurde. Fondsvermittler wie Rentablo haben darauf keinen Einfluss. Davon betroffen sind alle Kunden, die Fondsanteile im Depot haben, welche vor dem 1. Januar 2018 angeschafft wurden. Ein Handlungsbedarf besteht deswegen aber nicht. Der Depotauszug könnte etwa so aussehen (Quelle: Fondsdepotbank):

Fiktive Veräußerung:

Fiktiver Kauf:

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2 Gedanken zu „Achtung, genau lesen: Depot-Schreck droht! (Fiktiver Fonds-Verkauf/Kauf im Rahmen der Investmentsteuerreform)

  1. Peter Kolmar Antworten

    Was kann ich tun,wenn die Depotbank (DAB BNP Paribas) einen falschen,erheblich überhöhten Kapitalertrag (mehr als das Zehnfache!!!) in ihrem Abrechnungssystem festgeschrieben hat und mir nun,bei Verkauf,eine entspr. extrem überhöhte Kapitalertragssteuer abgezogen wurde?Vorab herzlichen Dank für eine Antwort.

  2. Detlef Wessel Antworten

    Eas passiert, wenn der fiktive Verkauf einen Verlust ergibt? Bei mir hat die comdirect einen fiktiven gestundeten Verlust errechnet. Wie kann ich diesen mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen?

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