Comdirect: Depotkunden in Aufruhr wegen US-Bezug

Mit dem Betreff  “Einschränkung Ihres Wertpapierdepots” versendete die Comdirect in den vergangenen Wochen Briefe an Depotkunden und verursachte bei den Empfängern erhebliche Aufregung: Die Kundendaten würden einen persönlichen Bezug zu den USA zeigen (z.B.Nationalität) – und deshalb müssten Fonds, ETFs, Anleihen und Derivate bis 1.9. 2022 aus dem Fondsdepot verschwinden. Nur Aktien könnten diese Kunden mit US-Bezug noch handeln.

Beim Rentablo-Support liefen Dutzende Hilferufe ein. In vielen Fällen konnten wir den Fondssparern Wege zeigen, wie sie ohne großen Aufwand, vor allem ohne Verkauf der Wertpapiere, die Angelegenheit klären konnten.

Warum stört Comdirect plötzlich der US-Bezug einiger Kunden?

Das könnte mit der Übernahme der Comdirect durch die Commerzbank zusammenhängen; die Comdirect ist seitdem kein eigenständiges Institut mehr. Die Commerzbank hat schon vor vier Jahren Kunden mit US-Bezug mehr oder weniger rausgeschmissen. Begründet wurde dies mit dem hohen Verwaltungsaufwand, um der US-Steuergesetzgebung gerecht zu werden.

2010 trat in den USA ein Gesetz in Kraft (“FACTA”), mit dem in den Vereinigten Staaten steuerpflichtige Personen verpflichtet werden, ihre Konten im Ausland zu melden. Damit soll Steuerhinterziehung erschwert werden. Ausländische Banken haben seit Juli 2014 Meldepflichten, wenn sie Konten führen, deren Inhaber in den USA steuerpflichtig sein könnten.

Die Comdirect erklärte indes auf Anfrage, man beziehe sich auf das Wertpapiergesetz der USA (Securites Act) sowie die Prospekte von Wertpapier-Emittenten, die Beschränkungen für Personen mit US-Bezug enthalten können. “Maßgeblich sind dies Personen mit US-Steuerpflicht und Wohnsitz außerhalb der USA. Unser Vorgehen bezieht sich entsprechend auf die Berücksichtigung emittentenseitig definierter Einschränkungen.”

Wieso können Aktien weiter gehandelt werden, nicht aber Fonds und andere Wertpapiere?

Dass es “emittentenseitig definierter Einschränkungen” nur bei Fonds, Anleihen und Derivaten gibt, finden wir überraschend, Wir vermuten, dass die Bank mit Aktien mehr verdient und dann bereit ist, einen gewissen Extraaufwand für Kunden mit US-Bezug zu übernehmen. So hatten sich jedenfalls andere Banken in der Vergangen heit geäußert. Sie erwarteten mitunter Mindestsummen von z.B. 25.000 Euro in der Vermögensverwaltung, um weiter als Kunde mit US-Bezug bleiben zu können. Bei Fonds über einen Fondsdiscounter wie Rentablo verdient die Bank nichts am Ausgabeaufschlag und gibt auch zumeist einen Großteil der Bestandsprovision ab (die Rentablo dann als Cashback an Kunden ausschüttet, “Fondsdiscount 2.0”).

Was passiert, wenn Wertpapiere wie Fondsanteile über den 1.9. hinaus im Comdirect-Depot bleiben?

Die Comdirect spricht davon, man werde “weitere Schritte prüfen”. Wahrscheinlich werden solche Fondsdepots gekündigt werden.

Was gilt als US-Bezug und ist damit ein Problem für die Comdirect?

Nach Auskunft der Comdirect gilt dort als steuerlicher US-Bezug, wenn ein Kunde…

  • in den USA geboren wurde (und damit einen US-Pass hat).
  • in den USA gelebt hat.
  • Wertpapieranlagen in den USA getätigt hat (z.B. durch JP-Morgan Depot in den USA).

Bei anderen Banken wird ein US-Bezug auch angenommen, wenn jemand zum Beispiel die US-Green-Card hat oder mit einem US-Ehepartner gemeinsam steuerlich in den USA veranlagt wird.

Lässt sich die Beschränkung des Depots bei der Comdirect vermeiden?

Ja, wenn Sie nicht in den USA geboren wurden, Deutscher sind und in Deutschland leben. Dann kann mit dem Formular W-8BEN und einer Selbstauskunft (beides via Comdirect erhältlich) der US-Bezug so reduziert werden, dass er für die Comdirect als unproblematisch angesehen wird.

Im Formular W-8BEN sind folgende Felder wahrheitsgemäß ausfüllen:

  • Staatsbürgerschaft: Germany
  • Wohnort: Germany
  • Inanspruchnahme von staatlichen Steuervorteilen/ Punkt 9: Germany

Bei der Selbstauskunft sind die folgenden Felder wahrheitsgemäß ausfüllen:

Die Frage nach weiteren steuerpflichtigen Ländern mit “Ja” beantworten, als Land die USA und die Steuernummer angeben und in dem Feld notieren “Beschränkte Steuerpflicht in den USA “.

Gibt es auch Banken, die bei Kunden mit US-Bezug unkomplizierter sind?

Ja, nach unseren Recherchen ist das unter anderem unsere Partnerbank DAB BNP Paribas. Voraussetzung: Es besteht keine Wohnsitzadresse in den USA. Es wird lediglich eine Meldeadresse in Deutschland benötigt sowie das bereits erwähnte Formular W8-BEN oder das Formular W9.

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