Depotübertrag: Finanzaufsicht legt Maximaldauer fest

In den vergangenen Jahren häuften sich Beschwerden, weil Depotüberträge manchmal Monate dauerten – in dieser Zeit ist der Depotinhaber praktisch vom Handel ausgeschlossen. Die Finanzaufsicht Bafin greift nun durch: Sie hat festgelegt, dass der Depotübertrag maximal drei Wochen dauern darf. Die Banker oder der Broker müssen gute Gründe nennen, wenn sie es in dieser Zeit nicht schaffen. Die Bafin will das kontrollieren und gegebenenfalls Sanktionen verhängen.

Die Aufseher verweisen auf Paragraf 69 Absatz 1 Nummer 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), der eine "unverzügliche" Bearbeitung fordert. Laut Bafin sind mehr als drei Wochen nur in Ausnahmefällen zulässig.
Die Aufseher verweisen auf Paragraf 69 Absatz 1 Nummer 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), der eine “unverzügliche” Bearbeitung fordert. Laut Bafin sind mehr als drei Wochen nur in Ausnahmefällen zulässig.

Fondssparer brauchen ein Depot für ihre Fondsanteile, auch Fondsdepot genannt, wenngleich in einem Wertpapier-Depot alle Arten von Wertpapieren verwahrt werden können. Um von Fondsdiscount-Konditionen bei Rentablo profitieren zu können, ist mitunter ein Depotwechsel und damit ein Depotübertrag notwendig. Denn: Der Fondskauf ohne Ausgabeaufschlag und Erstattung von Bestandsprovisionen (Cashback) ist nur bei Depotbanken oder Verwahrstellen möglich, die dieses kundenfreundliche Verfahren unterstützen, etwa die Comdirect, Ebase oder FFB (sehen Sie hier die Rentablo-Partnerbanken im Vergleich). Wer schon bei einer dieser Partnerbanken ist, kann besonders schnell die Fondsdiscount-Vorteile erhalten. Wer hingegen ein Wertpapierdepot bei einer anderen Bank hat, benötigt einen Depotübertrag.

Gesetz: Depotaufträge sind “unverzüglich auszuführen”

Sollten Banken dabei trödeln, so ist das schlicht rechtswidrig, wie die Finanzaufsicht Bafin nun in einem Fragen-Antworten-Katalog zu Verhaltensregeln im Wertpapierhandel festhält. “Depotaufträge sind grundsätzlich unverzüglich auszuführen”, schreiben die Aufseher unter der Überschrift “Bearbeitung von Kundenaufträgen”.  Sie verweisen auf Paragraf 69 Absatz 1 Nummer 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), der eben den Begriff “unverzüglich” enthält. Unverzüglich bedeutet unter Juristen: ohne schuldhaftes Verzögern. Die Bafin hat zugleich eine Höchstdauer festgelegt:

Ein Depotauftrag soll innerhalb von längstens drei Wochen ausgeführt werden.

Und: Sofern ausnahmsweise ein Depotübertrag innerhalb von drei Wochen nicht möglich sei, müsse das beauftragte Institut den Kunden nach Ablauf der drei Wochen unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen, benachrichtigen. In dieser Zwischennachricht sei der Grund für die Verzögerung darzulegen, so die Bafin.

Beschwerden bei Bafin einreichen

Wenn Banken länger als drei Wochen für einen Depotübertrag brauchen, könnte es durchaus dafür Entschuldigungen geben, etwa wenn wegen eines Hackerangriffs die EDV gestört wurde. Wenn aber das Unternehmen einfach schlecht organisiert ist, vielleicht zu wenig Mitarbeiter hat, dann wird die Bafin –  das jedenfalls lässt die Finanzaufsicht verlauten –  durchgreifen und Sanktionen verhängen. Denkbar sind dann auch Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die Bank.  Eine Schadensersatzpflicht nach § 823 BGB ist zum Beispiel möglich, wenn gegen ein Schutzgesetz verstoßen wurde.

Wer sich über eine Bank beschweren will, die beim Depotübertrag getrödelt hat, kann dafür ein Formular der Bafin verwenden oder auch klassische Post oder ein Fax schicken. Welche Erfahrungen mit Depotüberträgen haben Sie bislang gemacht? Schreiben Sie es uns hier in den Kommentaren.

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Ein Gedanke zu „Depotübertrag: Finanzaufsicht legt Maximaldauer fest

  1. Jörg Boberg Antworten

    Das scheint System zu haben und gerne wird Corona vorgeschoben. Warte nun schon 3 Wochen auf eine Übertragung von der DB…

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